Christian Starzacher spricht im Interview über Pfusch.
Christian Starzacher spricht im Interview über Pfusch. © KW
Pfusch

„Der Schaden
durch Pfusch ist enorm“

Christian Starzacher spricht im Interview über den Schaden, der durch Pfusch entsteht.

02.05.2025 10:58 von Christina Scherzer
Lesezeit 3 Minuten

„Kärntner Wirtschaft“: Die aktuelle Lage belas­ten die heimische Betriebe. Ist in dieser Situation der Pfusch ein beson­deres Thema?

Christian Starz­acher: Die Pfuscher­be­kämpfung war immer ein Thema für die Wirtschafts­kammer Kärnten, aber gerade in der jetzigen schwie­rigen Situation, mit steigenden Preisen, zuneh­mender Arbeits­lo­sigkeit und staat­lichen Einspa­rungs­maß­nahmen nimmt auch die Pfuscher­tä­tigkeit stark zu.

Welche Auswir­kungen hat Schwarz­arbeit?

Der Schaden, der für die Wirtschaft und den Staat entsteht, ist enorm. Den Betrieben fehlen Aufträge und dem Staat Einnahmen, die etwa für das Sozial­ver­si­che­rungs­system dringend benötigt werden.

Welche Nachteile bringt es mit sich, wenn man einen Pfuscher beauf­tragt?

Finan­ziell ist man damit langfristig betrachtet benachteiligt.Wenn man nachrechnet, kommt man auf dasselbe, oder zahlt in vielen Fällen sogar mehr. Vor allem wenn Mängel auftreten, muss ein Unter­nehmen den Mangel kostenlos beheben, ein Pfuscher wird das nicht tun und man bleibt auf dem Schaden sitzen.

Was soll der Gesetz­geber tun, um das einzu­dämmen?

Die Wirtschafts­kammer fordert schon immer eine Senkung der Lohnne­ben­kosten, Bürokra­tie­abbau und Inves­ti­ti­ons­an­reize, die die Unter­nehmer entlasten und die Kosten senken. Dadurch verringern sich auch die Anreize zum Pfusch.

Wie viele Fälle gibt es pro Jahr?

Im Durch­schnitt werden rund 600 Pfuscher­mel­dungen vom Erhebungs­re­ferat bearbeitet.

Welche Maßnahmen haben Meldungen zur Folge?

Nach einer Meldung wird der Sachverhalt geprüft. Wichtig ist die Unter­scheidung zwischen organi­siertem, profes­sio­nellem Pfusch und Nachbar­schafts­hilfe, die nicht im Fokus steht. Je nach Beurteilung folgen Maßnahmen wie gewer­be­recht­liche Aufklärung, Meldung an den Schutz­verband zur Abmahnung nach dem Bundes­gesetz gegen unlau­teren Wettbewerb oder eine Anzeige bei der zustän­digen Gewer­be­be­hörde. Bei Verdacht auf Schwarz­arbeit oder bei unbefugten Arbeits­ver­rich­tungen mit Auslands­bezug werden in der Regel die Finanz­po­lizei, das AMS sowie die Bauarbeiter‑, Urlaubs- und Abfer­ti­gungs­kasse einge­schaltet.

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