Barrie­re­freiheit

Erklärung zur Barrie­re­freiheit

Die Wirtschafts­kammer Kärnten ist bemüht, ihre Webseite www​.kaerntner​-wirtschaft​.at im Einklang mit dem Bundes­gesetz über den barrie­re­freien Zugang zu Websites und mobilen Anwen­dungen des Bundes (Web-Zugäng­lich­keits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrie­refrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrie­re­freiheit gilt für www​.kaerntner​-wirtschaft​.at

Stand der Verein­barkeit mit den Anfor­de­rungen

Diese Website wurde ursprünglich nach den Kriterien der Barrie­re­freiheit entwi­ckelt, erfüllt aber derzeit teilweise nicht alle Vorgaben der Richt­linie für barrie­re­freie Webin­halte (WCAG 2.1) nach der Konfor­mi­täts­stufe AA. Um für Menschen mit Sinnes­ein­schrän­kungen zugänglich zu sein, wurde die www.kaerntner-wirtschaft.at-Website nach den inter­na­tional gültigen Standards des World Wide Web Consor­tiums (W3C) umgesetzt. Dazu gehören auch wesentlich die Richt­linien für barrie­re­freies Internet (WCAG 2.0). Die Schrift ist mindestens auf das Doppelte vergrö­ßerbar, die Grafiken passen sich responsiv an. Verwenden Sie dafür das Browsermenü oder das Tasta­tur­kürzel STRG + „+“. Die Kontraste entsprechen überwiegend den Werten, die auch für farbfehl­sichtige oder ältere Menschen noch gut lesbar sind. Eine Tab-Navigation ist möglich und Navga­ti­ons­el­mente werden hervor­ge­hoben.

Die Website kann ohne grafische Oberfläche und ohne Maus genutzt werden. Die Inhalte der Website sind so struk­tu­riert, dass sie auch für blinde Benutzer über Screen­reader oder Braille­zeile verständlich sind.

Nicht barrie­re­freie Inhalte

Die nachstehend aufge­führten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrie­refrei:

a) Unver­ein­barkeit mit den Barrie­re­frei­heits­be­stim­mungen

PDF und andere Office Dokumente: Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrie­refrei. Beispiels­weise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screen­reader-Benutzern nicht oder nur unzurei­chend erfasst und genutzt werden können.

Bei einge­bun­denen Videos können Unter­titel fehlen da diese nicht im Einfluss­be­reich des Websei­ten­be­treibers stehen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrie­re­freiheit:

Diese Erklärung wurde am 07. Juni 2024 erstellt.

Feedback und Kontakt­an­gaben

Sollten Sie Fragen zu dieser Barrie­re­frei­heits­er­klärung haben oder etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrie­re­frei­heits­an­for­de­rungen mitteilen wollen oder aber Infor­ma­tionen über von der Anwendung der Richt­linie ausge­nommene Inhalte einholen möchten, so wenden Sie sich bitte an:

kw@​wkk.​or.​at

Durch­set­zungs­ver­fahren

Bei nicht zufrie­den­stel­lenden Antworten aus oben genannter Kontakt­mög­lichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwer­de­stelle der Öster­rei­chische Forschungs­för­de­rungs­ge­sell­schaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontakt­for­mular der Beschwer­de­stelle Beschwerden auf elektro­ni­schem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahin­gehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugäng­lich­keits-Gesetzes, insbe­sondere Mängel bei der Einhaltung der Barrie­re­frei­heits­an­for­de­rungen, durch den Bund oder einer ihm zuorden­baren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betrof­fenen Rechts­trägern Handlungs­emp­feh­lungen auszu­sprechen und Maßnahmen vorzu­schlagen, die der Besei­tigung der vorlie­genden Mängel dienen.

Weitere Infor­ma­tionen zum Beschwer­de­ver­fahren