Krankenstand-Krank-Zuhause-Geld-Fortzahlung
© KW/KI generiert
Rat & Tat

Zuschuss im Kranken­stand: Wann Arbeit­geber Anspruch haben

Welche Betriebe haben Anspruch auf den Zuschuss, und wie lange wird er gezahlt?

26.03.2025 09:23 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Arbeit­geber in Öster­reich können im Falle eines Kranken­standes einen Zuschuss von der Allge­meinen Unfall­ver­si­che­rungs­an­stalt (AUVA) erhalten. Anspruch darauf haben Betriebe, die im Durch­schnitt nicht mehr als 50 Arbeit­nehmer beschäf­tigen und deren Mitar­beiter bei der AUVA unfall­ver­si­chert sind.

Erhöhter Zuschuss für kleinere Betriebe

Für kleinere Betriebe mit maximal zehn Arbeit­nehmern gibt es einen erhöhten Zuschuss. Dieser wird gewährt, wenn die Arbeits­un­fä­higkeit länger als drei Tage dauert und durch einen Freizeit- oder Arbeits­unfall verur­sacht wurde. Der Zuschuss wird in diesem Fall für bis zu 42 Kalen­dertage pro Arbeitsjahr gezahlt.

Auch bei Krankheit leistet die AUVA Unter­stützung: Bei einer Arbeits­un­fä­higkeit, die länger als zehn Tage dauert, wird ab dem elften Tag der Entgelt­fort­zahlung ein Zuschuss gewährt. Dieser beträgt 50 Prozent des tatsächlich gezahlten Entgelts sowie einen Zuschlag für Sonder­zah­lungen in Höhe von 8,34 Prozent. Die maximale Bezugs­dauer beträgt auch hier 42 Tage pro Jahr.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

Zur Dienst­stellen-Kontakt­seite
Info-Icon
Ähnliche Artikel finden Sie in der Kategorie: Service