Zuschuss im Krankenstand: Wann Arbeitgeber Anspruch haben
Welche Betriebe haben Anspruch auf den Zuschuss, und wie lange wird er gezahlt?
Arbeitgeber in Österreich können im Falle eines Krankenstandes einen Zuschuss von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erhalten. Anspruch darauf haben Betriebe, die im Durchschnitt nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigen und deren Mitarbeiter bei der AUVA unfallversichert sind.
Erhöhter Zuschuss für kleinere Betriebe
Für kleinere Betriebe mit maximal zehn Arbeitnehmern gibt es einen erhöhten Zuschuss. Dieser wird gewährt, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert und durch einen Freizeit- oder Arbeitsunfall verursacht wurde. Der Zuschuss wird in diesem Fall für bis zu 42 Kalendertage pro Arbeitsjahr gezahlt.
Auch bei Krankheit leistet die AUVA Unterstützung: Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als zehn Tage dauert, wird ab dem elften Tag der Entgeltfortzahlung ein Zuschuss gewährt. Dieser beträgt 50 Prozent des tatsächlich gezahlten Entgelts sowie einen Zuschlag für Sonderzahlungen in Höhe von 8,34 Prozent. Die maximale Bezugsdauer beträgt auch hier 42 Tage pro Jahr.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
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