Inhaberwechsel
und Betriebsanlage
Ein Wechsel des Inhabers hat keine direkten Auswirkungen auf die Betriebsanlagengenehmigung. Dennoch gibt es Fälle, in denen die Genehmigung erlischt.
Wird der Inhaber einer Betriebsanlage gewechselt, bleibt die Betriebsanlagengenehmigung grundsätzlich bestehen. Der Wechsel muss der Anlagenbehörde nicht gemeldet werden. Lediglich die Gewerbeausübung ist bei der zuständigen Gewerbebehörde anzumelden.
Wann sie erlischt
Die Betriebsanlagengenehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn:
- innerhalb von fünf Jahren nach Erteilung nicht mit dem Betrieb begonnen wurde (Nichtinanspruchnahme),
- die Anlage länger als fünf Jahre stillsteht,
- oder der Verwendungszweck der Anlage geändert wird.
Folgen einer erloschenen Genehmigung
Ist die Genehmigung erloschen, muss man eine Neugenehmigung beantragen. Dabei prüft die Behörde die Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik. Das kann zu hohen Investitionen führen oder im Einzelfall sogar dazu, dass die Genehmigungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at