Betriebsanlagengenehmigung: Was passiert beim Inhaberwechsel?
Betriebsanlagengenehmigung: Was passiert beim Inhaberwechsel? © KW/KI generiert
Betriebsanlage

Inha­ber­wech­sel
und Betriebs­an­la­ge

Ein Wechsel des Inhabers hat keine direkten Auswirkungen auf die Betriebsanlagengenehmigung. Dennoch gibt es Fälle, in denen die Genehmigung erlischt.

25.09.2025 17:11 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Wird der Inha­ber einer Betriebs­an­la­ge gewech­selt, bleibt die Betriebs­an­la­gen­ge­neh­mi­gung grund­sätz­lich bestehen. Der Wech­sel muss der Anla­gen­be­hör­de nicht gemel­det wer­den. Ledig­lich die Gewer­be­aus­übung ist bei der zustän­di­gen Gewer­be­be­hör­de anzu­mel­den.

Wann sie erlischt

Die Betriebs­an­la­gen­ge­neh­mi­gung ver­liert ihre Gül­tig­keit, wenn:

  • inner­halb von fünf Jah­ren nach Ertei­lung nicht mit dem Betrieb begon­nen wur­de (Nicht­in­an­spruch­nah­me),
  • die Anla­ge län­ger als fünf Jah­re still­steht,
  • oder der Ver­wen­dungs­zweck der Anla­ge geän­dert wird.

Fol­gen einer erlo­sche­nen Geneh­mi­gung

Ist die Geneh­mi­gung erlo­schen, muss man eine Neu­ge­neh­mi­gung bean­tra­gen. Dabei prüft die Behör­de die Anla­ge nach dem aktu­el­len Stand der Tech­nik. Das kann zu hohen Inves­ti­tio­nen füh­ren oder im Ein­zel­fall sogar dazu, dass die Geneh­mi­gungs­fä­hig­keit nicht mehr gege­ben ist.

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