Betriebsanlagengenehmigung: Was passiert beim Inhaberwechsel?
Betriebsanlagengenehmigung: Was passiert beim Inhaberwechsel? © KW/KI generiert
Betriebsanlage

Inhaber­wechsel
und Betriebs­anlage

Ein Wechsel des Inhabers hat keine direkten Auswirkungen auf die Betriebsanlagengenehmigung. Dennoch gibt es Fälle, in denen die Genehmigung erlischt.

25.09.2025 17:11 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Wird der Inhaber einer Betriebs­anlage gewechselt, bleibt die Betriebs­an­la­gen­ge­neh­migung grund­sätzlich bestehen. Der Wechsel muss der Anlagen­be­hörde nicht gemeldet werden. Lediglich die Gewer­be­aus­übung ist bei der zustän­digen Gewer­be­be­hörde anzumelden.

Wann sie erlischt

Die Betriebs­an­la­gen­ge­neh­migung verliert ihre Gültigkeit, wenn:

  • innerhalb von fünf Jahren nach Erteilung nicht mit dem Betrieb begonnen wurde (Nicht­in­an­spruch­nahme),
  • die Anlage länger als fünf Jahre still­steht,
  • oder der Verwen­dungs­zweck der Anlage geändert wird.

Folgen einer erloschenen Geneh­migung

Ist die Geneh­migung erloschen, muss man eine Neuge­neh­migung beantragen. Dabei prüft die Behörde die Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik. Das kann zu hohen Inves­ti­tionen führen oder im Einzelfall sogar dazu, dass die Geneh­mi­gungs­fä­higkeit nicht mehr gegeben ist.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 18/25 erschienen.
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