ORF-Beitrag begleichen
Vorschreibungen ORF-Beitrag 2025: Was ist bei der elektronischen Zustellung über das USP zu beachten?
Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) hat mit der Versendung der Vorschreibungen für 2025 nach der neuen Rechtslage begonnen. Die Zustellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensservice Portal (USP). Empfängerinnen und Empfänger erhalten die Dokumente im digitalen Postfach „Mein Postkorb“.
Wichtig zu beachten:
Es gilt, mehrere wichtige Punkte zu beachten: Schriftstücke, die im USP zugestellt werden, werden 70 Tage nach Übermittlung automatisch gelöscht, sofern sie nicht abgerufen wurden. Unabhängig davon, ob das Dokument tatsächlich geöffnet wird, gilt die Zustellung bereits mit der Hinterlegung im USP als erfolgt. Die Wirtschaftskammer rät daher, das USP-Postfach regelmäßig zu kontrollieren – ebenso den Spam-Ordner – und die Kontaktdaten im USP stets aktuell zu halten.
Ersten Erfahrungsberichten zufolge, wird bei nicht abgeholten Vorschreibungen ein Inkasso-Büro mit der Eintreibung der Forderung beauftragt. In solchen Fällen empfiehlt sich eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der OBS, um die Umstände des Einzelfalls zu klären. Schreiben dieser Art sollten keinesfalls ignoriert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at