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ORF-Beitrag begleichen: Was bei der elektronischen Zustellung über das USP zu beachten ist. © KW/KI generiert
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Vorschreibungen ORF-Beitrag 2025: Was ist bei der elektronischen Zustellung über das USP zu beachten?

13.01.2026 09:25 von Claudia Blasi
Lesezeit 2 Minuten

Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) hat mit der Versendung der Vorschrei­bungen für 2025 nach der neuen Rechtslage begonnen. Die Zustellung erfolgt ausschließlich elektro­nisch über das Unter­neh­mens­service Portal (USP). Empfän­ge­rinnen und Empfänger erhalten die Dokumente im digitalen Postfach „Mein Postkorb“.

Wichtig zu beachten:

Es gilt, mehrere wichtige Punkte zu beachten: Schrift­stücke, die im USP zugestellt werden, werden 70 Tage nach Übermittlung automa­tisch gelöscht, sofern sie nicht abgerufen wurden. Unabhängig davon, ob das Dokument tatsächlich geöffnet wird, gilt die Zustellung bereits mit der Hinter­legung im USP als erfolgt. Die Wirtschafts­kammer rät daher, das USP-Postfach regel­mäßig zu kontrol­lieren – ebenso den Spam-Ordner – und die Kontakt­daten im USP stets aktuell zu halten.

Ersten Erfah­rungs­be­richten zufolge, wird bei nicht abgeholten Vorschrei­bungen ein Inkasso-Büro mit der Eintreibung der Forderung beauf­tragt. In solchen Fällen empfiehlt sich eine zeitnahe Kontakt­auf­nahme mit der OBS, um die Umstände des Einzel­falls zu klären. Schreiben dieser Art sollten keines­falls ignoriert werden.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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