Welche Ansprüche haben selbstständige Mütter?
Selbstständige Mütter stehen während der Schwangerschaft und nach der Geburt vor besonderen Herausforderungen.
Mit Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Betriebshilfen und Bonusregelungen gibt es gezielte Unterstützung, um Beruf und Familie zu vereinbaren.
Wochengeld für Unternehmerinnen
Selbstständig erwerbstätige Mütter können für die Dauer von acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bei der SVS Wochengeld beantragen. Der Tagessatz beträgt 70,28 Euro (Stand 2025).
Voraussetzung:
- Einsatz einer Hilfskraft zur Entlastung der Mutter oder
- temporäre Unterbrechung der Erwerbstätigkeit und Ruhendmeldung des Gewerbes
Kinderbetreuungsgeld und Bonusregelungen
Neben dem Wochengeld können Mütter und Väter Kinderbetreuungsgeld beziehen – wahlweise als Pauschalleistung oder einkommensabhängig.
Zusätzlich stehen weitere Unterstützungen zur Verfügung:
- Familienzeitbonus
- Partnerschaftsbonus
Betriebshilfen als Alternative
Anstelle des Wochengeldes können Unternehmerinnen während der Mutterschaft auch Betriebshilfen in Anspruch nehmen. Diese werden von der Wirtschaftskammer in enger Kooperation mit der SVS bereitgestellt, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at