Mutterschaft und Selbstständigkeit: Diese Leistungen gibt es
Mutterschaft und Selbstständigkeit: Diese Leistungen gibt es. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Wel­che Ansprü­che haben selbst­stän­di­ge Müt­ter?

Selbstständige Mütter stehen während der Schwangerschaft und nach der Geburt vor besonderen Herausforderungen.

10.09.2025 09:27 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Mit Wochen­geld, Kin­der­be­treu­ungs­geld, Betriebs­hil­fen und Bonus­re­ge­lun­gen gibt es geziel­te Unter­stüt­zung, um Beruf und Fami­lie zu ver­ein­ba­ren.

Wochen­geld für Unter­neh­me­rin­nen

Selbst­stän­dig erwerbs­tä­ti­ge Müt­ter kön­nen für die Dau­er von acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bei der SVS Wochen­geld bean­tra­gen. Der Tages­satz beträgt 70,28 Euro (Stand 2025).

Vor­aus­set­zung:

  • Ein­satz einer Hilfs­kraft zur Ent­las­tung der Mut­ter oder
  • tem­po­rä­re Unter­bre­chung der Erwerbs­tä­tig­keit und Ruhend­mel­dung des Gewer­bes

Kin­der­be­treu­ungs­geld und Bonus­re­ge­lun­gen

Neben dem Wochen­geld kön­nen Müt­ter und Väter Kin­der­be­treu­ungs­geld bezie­hen – wahl­wei­se als Pau­schal­leis­tung oder ein­kom­mens­ab­hän­gig.

Zusätz­lich ste­hen wei­te­re Unter­stüt­zun­gen zur Ver­fü­gung:

  • Fami­li­en­zeit­bo­nus
  • Part­ner­schafts­bo­nus

Betriebs­hil­fen als Alter­na­ti­ve

Anstel­le des Wochen­gel­des kön­nen Unter­neh­me­rin­nen wäh­rend der Mut­ter­schaft auch Betriebs­hil­fen in Anspruch neh­men. Die­se wer­den von der Wirt­schafts­kam­mer in enger Koope­ra­ti­on mit der SVS bereit­ge­stellt, um den lau­fen­den Betrieb auf­recht­zu­er­hal­ten.

Mehr Infos

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie im Sofort­ser­vice der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten.
Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Die­ser Arti­kel ist in Aus­ga­be 15/16/25 erschie­nen.
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