Mutterschaft und Selbstständigkeit: Diese Leistungen gibt es
Mutterschaft und Selbstständigkeit: Diese Leistungen gibt es. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Welche Ansprüche haben
selbst­ständige Mütter?

Selbstständige Mütter stehen während der Schwangerschaft und nach der Geburt vor besonderen Herausforderungen.

10.09.2025 09:27 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Mit Wochengeld, Kinder­be­treu­ungsgeld, Betriebs­hilfen und Bonus­re­ge­lungen gibt es gezielte Unter­stützung, um Beruf und Familie zu verein­baren.

Wochengeld für Unter­neh­me­rinnen

Selbst­ständig erwerbs­tätige Mütter können für die Dauer von acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bei der SVS Wochengeld beantragen. Der Tagessatz beträgt 70,28 Euro (Stand 2025).

Voraus­setzung:

  • Einsatz einer Hilfs­kraft zur Entlastung der Mutter oder
  • temporäre Unter­bre­chung der Erwerbs­tä­tigkeit und Ruhend­meldung des Gewerbes

Kinder­be­treu­ungsgeld und Bonus­re­ge­lungen

Neben dem Wochengeld können Mütter und Väter Kinder­be­treu­ungsgeld beziehen – wahlweise als Pauschal­leistung oder einkom­mens­ab­hängig.

Zusätzlich stehen weitere Unter­stüt­zungen zur Verfügung:

  • Famili­en­zeit­bonus
  • Partner­schafts­bonus

Betriebs­hilfen als Alter­native

Anstelle des Wochen­geldes können Unter­neh­me­rinnen während der Mutter­schaft auch Betriebs­hilfen in Anspruch nehmen. Diese werden von der Wirtschafts­kammer in enger Koope­ration mit der SVS bereit­ge­stellt, um den laufenden Betrieb aufrecht­zu­er­halten.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 15/16/25 erschienen.
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