Umtausch im Handel: Was beim Rückgeben von Weihnachtsgeschenken zu beachten ist.
Umtausch im Handel: Was beim Rückgeben von Weihnachtsgeschenken zu beachten ist. © KW/KI generiert
Umtausch

Weihnachts­ge­schenke umtau­schen

Rückgabe von Weihnachtsgeschenken: Was beim Umtausch von Geschenken zu beachten ist.

08.01.2025 09:10 - Update am: 08.01.2025 09:10 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Viele Kunden glauben, sie hätten automa­tisch ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe von Weihnachts­ge­schenken, die nicht gefallen oder nicht passen. Tatsache ist: Es gibt kein gesetz­liches Umtausch­recht. Der Umtausch ist eine freiwillige Service­leistung des Händlers.

Umtausch von Weihnachts­ge­schenken: Was Händler und Kunden beachten müssen

Viele Kunden glauben, sie hätten automa­tisch ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe von Waren, die nicht gefallen oder nicht passen. Tatsache ist: Es gibt kein gesetz­liches Umtausch­recht. Der Umtausch ist eine freiwillige Service­leistung des Händlers.

Umtausch­be­din­gungen: Was Händler festlegen können

Da der Umtausch auf Kulanz­basis erfolgt, können Händler die Bedin­gungen indivi­duell festlegen. Diese Bedin­gungen werden häufig auf dem Kassenbon vermerkt oder direkt mit dem Kunden vereinbart. Typische Regelungen umfassen:

  • Zeitliche Begrenzung: Umtausch oft nur innerhalb weniger Wochen möglich.
  • Kassenbon-Pflicht: Der Origi­nal­kauf­beleg muss vorgelegt werden.
  • Origi­nal­ver­pa­ckung: Rückgabe oft nur mit unbeschä­digter Verpa­ckung erlaubt.
  • Gutscheine statt Geld: Rückerstat­tungen erfolgen meist in Form eines Gutscheins.
  • Wichtig: Gutscheine können zeitlich befristet sein – Kunden sollten darauf achten, diese recht­zeitig einzu­lösen.
Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

Zur Dienst­stellen-Kontakt­seite
Info-Icon
Ähnliche Artikel finden Sie in der Kategorie: Service