Steuerliche Meldepflicht für Schenkungen: Was gilt es zu beachten?
Steuerliche Meldepflicht für Schenkungen: Was gilt es zu beachten? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Wann müssen Schen­kungen dem Finanzamt gemeldet werden?

Anzeigepflicht bei Schenkungen: Wann eine Meldung ans Finanzamt notwendig ist.

09.07.2024 16:54 - Update am: 14.11.2024 16:57 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Bei Schen­kungen von Kapital­ver­mögen, Unter­neh­mens­an­teilen oder Sachver­mögen ist eine Meldung an das Finanzamt verpflichtend. Dazu zählen insbe­sondere Bargeld, Wertpa­piere, Betei­li­gungen sowie beweg­liches Sachver­mögen wie Rechte und Lizenzen.

Ausnahmen von der Melde­pflicht bei Schen­kungen

Nicht jede Schenkung muss gemeldet werden. Ausge­nommen von der Anzei­ge­pflicht sind unter anderem übliche Gelegen­heits­ge­schenke bis zu einem Wert von 1.000 Euro sowie Hausrat oder Spenden an gemein­nützige und kirch­liche Organi­sa­tionen.

Melde­pflicht für Kapital- und Unter­neh­mens­ver­mögen

Schen­kungen von Kapital­ver­mögen wie Sparbücher oder Aktien sowie von Unter­neh­mens­be­tei­li­gungen oder Unter­neh­mens­an­teilen sind stets anzei­ge­pflichtig. Hierbei muss die Meldung an das Finanzamt durch den Schen­kungs­emp­fänger erfolgen.

Ohne Melde­pflicht: Besondere Fälle

Bestimmte Zuwen­dungen sind von der Melde­pflicht befreit, darunter Geschenke an gemein­nützige, mildtätige oder kirch­liche Einrich­tungen und Gewinne aus Preis­aus­schreiben. Auch der Hausrat und Schen­kungen nach dem Stiftungs­ein­gangs­steu­er­gesetz sind meldefrei.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 13/24 erschienen.
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