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Überstunden
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Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Überstunden?

19.08.2026 09:48 von Claudia Blasi
Lesezeit 1 Minuten

Die echte Überstunden-(Üst-)Pauschale wird als konkreter Betrag festgelegt und scheint als eigener Entgelt­be­standteil in der Gehalts­ab­rechnung auf. Bei den Sonder­zah­lungen wird sie grund­sätzlich nicht berück­sichtigt. Die Pauschale ist auch zu bezahlen, wenn weniger oder gar keine Überstunden geleistet werden, als sie im Jahres­durch­schnitt abdeckt. Die echte ÜSt-Pauschale kann auch mit einer Wider­rufs­mög­lichkeit oder nur für bestimmte Zeiten oder auch vorüber­ge­hende Arbeiten rechts­wirksam vereinbart werden.

Bei einer unechten Pauschale – „All-in”-Vereinbarung – wird vereinbart, dass geleistete Überstunden durch eine Überzahlung auf den kollek­tiv­ver­trag­lichen Mindestlohn abgegolten sind. Diese wird bei der Gehalts­ab­rechnung nicht als eigener Entgelt­be­standteil ausge­wiesen. Daher ist die unechte ÜSt-Pauschale auch bei Sonder­zah­lungen mit zu berück­sich­tigen. Im Dienst­vertrag oder Dienst­zettel muss der Grundlohn ausge­wiesen werden – das ist jenes Entgelt, das der Arbeit­neh­merin oder dem Arbeit­nehmer für die Normal­ar­beitszeit zusteht.

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