Was passiert, wenn ein Mitarbeiter länger im Urlaub bleibt, als geplant?
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter länger im Urlaub bleibt, als geplant? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Verspätete Rückkehr aus Urlaub – was ist erlaubt?

Wenn Mitarbeiter später als geplant aus dem Urlaub zurückkehren, stellt sich die Frage nach der Entgeltfortzahlung und den Pflichten des Arbeitnehmers.

13.08.2025 08:24 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Bleibt ein Arbeit­nehmer nach seinem Urlaub unver­schuldet vom Dienst fern – etwa weil ein Rückflug gestrichen oder verspätet ist – liegt die Dienst­ver­hin­derung in seiner Risiko­sphäre. Grund­sätzlich muss der Arbeit­geber in diesem Fall das Entgelt weiter­zahlen, wenn der Arbeit­nehmer alle zumut­baren Maßnahmen ergreift, um recht­zeitig zurück­zu­kehren.

Höhere Gewalt: Kein Anspruch auf Entgelt­fort­zahlung

Anders ist die Lage, wenn der Flugverkehr aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Natur­ka­ta­strophen, extreme Wetter­lagen) ausfällt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entgelt­fort­zahlung. Ob ein solches Elemen­tar­ereignis vorliegt, muss im Einzelfall beurteilt werden.

Pflichten des Arbeit­nehmers

Arbeit­nehmer sind verpflichtet, alle Alter­na­tiven auszu­schöpfen, um recht­zeitig am Arbeits­platz zu sein. Wer kein Ersatz­be­för­de­rungs­mittel nutzt oder keine Vorkeh­rungen trifft, verliert den Anspruch auf Entgelt­fort­zahlung.

Urlaub oder Zeitaus­gleich als Lösung

Können Arbeit­nehmer nicht recht­zeitig zurück­kehren, besteht die Möglichkeit, mit dem Arbeit­geber eine Verlän­gerung des Urlaubs oder Zeitaus­gleich zu verein­baren.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

Zur Dienst­stellen-Kontakt­seite
Info-Icon
Dieser Artikel ist in Ausgabe 14/25 erschienen.
Info-Icon
Ähnliche Artikel finden Sie in der Kategorie: Service