Was passiert, wenn ein Mitarbeiter länger im Urlaub bleibt, als geplant?
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter länger im Urlaub bleibt, als geplant? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Ver­spä­te­te Rück­kehr aus Urlaub – was ist erlaubt?

Wenn Mitarbeiter später als geplant aus dem Urlaub zurückkehren, stellt sich die Frage nach der Entgeltfortzahlung und den Pflichten des Arbeitnehmers.

13.08.2025 08:24 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Bleibt ein Arbeit­neh­mer nach sei­nem Urlaub unver­schul­det vom Dienst fern – etwa weil ein Rück­flug gestri­chen oder ver­spä­tet ist – liegt die Dienst­ver­hin­de­rung in sei­ner Risi­ko­sphä­re. Grund­sätz­lich muss der Arbeit­ge­ber in die­sem Fall das Ent­gelt wei­ter­zah­len, wenn der Arbeit­neh­mer alle zumut­ba­ren Maß­nah­men ergreift, um recht­zei­tig zurück­zu­keh­ren.

Höhe­re Gewalt: Kein Anspruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung

Anders ist die Lage, wenn der Flug­ver­kehr auf­grund von höhe­rer Gewalt (z. B. Natur­ka­ta­stro­phen, extre­me Wet­ter­la­gen) aus­fällt. In die­sem Fall besteht kein Anspruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung. Ob ein sol­ches Ele­men­tar­ereig­nis vor­liegt, muss im Ein­zel­fall beur­teilt wer­den.

Pflich­ten des Arbeit­neh­mers

Arbeit­neh­mer sind ver­pflich­tet, alle Alter­na­ti­ven aus­zu­schöp­fen, um recht­zei­tig am Arbeits­platz zu sein. Wer kein Ersatz­be­för­de­rungs­mit­tel nutzt oder kei­ne Vor­keh­run­gen trifft, ver­liert den Anspruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung.

Urlaub oder Zeit­aus­gleich als Lösung

Kön­nen Arbeit­neh­mer nicht recht­zei­tig zurück­keh­ren, besteht die Mög­lich­keit, mit dem Arbeit­ge­ber eine Ver­län­ge­rung des Urlaubs oder Zeit­aus­gleich zu ver­ein­ba­ren.

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