Welche Unterstützung bekommen Selbstständige bei langer Krankheit?
Welche Unterstützung bekommen Selbstständige bei langer Krankheit? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Unter­stützung
bei langer Krankheit

Steht Selbstständigen eine Unterstützung bei langer Krankheit zu?

09.09.2024 17:10 - Update am: 31.10.2024 17:25 von Claudia Blasi
Lesezeit 2 Minuten

Selbst­ständige, die länger als 42 Tage durch­gehend arbeits­un­fähig sind, haben Anspruch auf eine Unter­stüt­zungs­leistung. Diese gilt rückwirkend ab dem vierten Tag der Arbeits­un­fä­higkeit und wird für maximal 20 Wochen bei derselben Krankheit gewährt. Die Leistung wird aus der gesetz­lichen Pflicht­ver­si­cherung bereit­ge­stellt.

Wer hat Anspruch auf die Unter­stüt­zungs­leistung?

Anspruchs­be­rechtigt sind selbst­ständig Erwerbs­tätige, die aufgrund einer langwie­rigen Krankheit oder Unfall­folgen arbeits­un­fähig sind und die:

  • nach dem GSVG kranken­ver­si­chert sind,
  • deren persön­liche Arbeits­leistung für den Betrieb essen­ziell ist,
  • und die regel­mäßig keine oder weniger als 25 Mitar­beiter (einschließlich Teilzeit­kräfte) beschäf­tigen.
Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Aus­ga­be 17/24  erschienen.
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