Wochengeld bei Schwangerschaft: Was Selbstständige beachten müssen.
Wochengeld bei Schwangerschaft: Was Selbstständige beachten müssen. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Selbst­ständig und schwanger

Was müssen Unternehmerinnen bei einer Schwangerschaft beachten?

19.02.2025 19:10 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Selbst­ständige erhalten während einer Betriebs­pause wegen Schwan­ger­schaft Wochengeld, voraus­ge­setzt, sie sind mindestens sechs Monate durch­gehend bei der SVS pflicht­ver­si­chert. Der Wochen­geld­bezug ist auf den Zeitraum von acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt begrenzt. In dieser Zeit müssen, abgesehen von der Unfall­ver­si­cherung, keine weiteren Sozial­ver­si­che­rungs­bei­träge gezahlt werden, und der Versi­che­rungs­schutz für Kranken- und Pensi­ons­leis­tungen bleibt erhalten.

Vorteile der Betriebs­pause wegen Schwan­ger­schaft

  • Wochengeld:
    Während der Ruhezeit des Gewerbes wird Wochengeld gezahlt, was eine finan­zielle Absicherung bietet.
  • Sozial­ver­si­che­rungs­bei­träge:
    Selbst­ständige Schwangere müssen – abgesehen vom Beitrag zur Unfall­ver­si­cherung – keine weiteren Sozial­ver­si­che­rungs­bei­träge zahlen.
  • Versi­che­rungs­schutz:
    Über das Wochengeld sind Selbst­ständige weiterhin kranken- und pensi­ons­ver­si­chert.
Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten und bei Frau in der Wirtschaft Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

Zur Dienst­stellen-Kontakt­seite
Info-Icon
Ähnliche Artikel finden Sie in der Kategorie: Service