NoVA fällt für
Kleintransporter
NoVA-Aus für Kleintransporter der Klasse N1 sorgt für Entlastung bei den Betrieben.
Mit 1. Juli 2025 entfällt die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für leichte Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N1. Die NoVA-Pflicht gilt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich für Fahrzeuge zur Personenbeförderung. Unternehmen, die Kleintransporter einsetzen, profitieren somit von einer spürbaren Kostenersparnis bei der Neuanschaffung.
Beispiel zeigt Einsparungspotenzial
Ein konkretes Beispiel macht die Ersparnis deutlich: Bei einem Pritschenwagen mit einem CO₂-Emissionswert von 247 g/km und einem Nettopreis von 36.710 Euro hätte die NoVA bislang 10.112 Euro betragen. Diese Steuer fällt nun weg, wodurch die Anschaffungskosten erheblich sinken.
NoVa-Befreiung soll für Nachfrage sorgen
Mit der NoVA-Befreiung wird ein Nachfrageimpuls erwartet. Viele Betriebe hatten Anschaffungen aufgrund der hohen Abgaben hinausgezögert, nun könnte sich das ändern. Die steuerliche Entlastung stärkt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die auf kosteneffiziente Transportlösungen angewiesen sind.
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