Seit 1. Juli 2025 sind leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit.
Seit 1. Juli 2025 sind leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. © KW/KI generiert
Rat & Tat

NoVA fällt für
Klein­trans­porter

NoVA-Aus für Kleintransporter der Klasse N1 sorgt für Entlastung bei den Betrieben.

18.07.2025 09:39 von Corina Thalhammer
Lesezeit 1 Minuten

Mit 1. Juli 2025 entfällt die Normver­brauchs­abgabe (NoVA) für leichte Nutzfahr­zeuge der Fahrzeug­klasse N1. Die NoVA-Pflicht gilt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich für Fahrzeuge zur Perso­nen­be­för­derung. Unter­nehmen, die Klein­trans­porter einsetzen, profi­tieren somit von einer spürbaren Kosten­er­sparnis bei der Neuan­schaffung.

Beispiel zeigt Einspa­rungs­po­tenzial

Ein konkretes Beispiel macht die Ersparnis deutlich: Bei einem Pritschen­wagen mit einem CO₂-Emissi­onswert von 247 g/km und einem Netto­preis von 36.710 Euro hätte die NoVA bislang 10.112 Euro betragen. Diese Steuer fällt nun weg, wodurch die Anschaf­fungs­kosten erheblich sinken.

NoVa-Befreiung soll für Nachfrage sorgen

Mit der NoVA-Befreiung wird ein Nachfra­ge­impuls erwartet. Viele Betriebe hatten Anschaf­fungen aufgrund der hohen Abgaben hinaus­ge­zögert, nun könnte sich das ändern. Die steuer­liche Entlastung stärkt insbe­sondere kleine und mittlere Unter­nehmen, die auf kosten­ef­fi­ziente Trans­port­lö­sungen angewiesen sind.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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