Seit 1. Juli 2025 sind leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit.
Seit 1. Juli 2025 sind leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. © KW/KI generiert
Rat & Tat

NoVA fällt für
Klein­trans­por­ter

NoVA-Aus für Kleintransporter der Klasse N1 sorgt für Entlastung bei den Betrieben.

18.07.2025 09:39 von Corina Thalhammer
Lesezeit 1 Minuten

Mit 1. Juli 2025 ent­fällt die Norm­ver­brauchs­ab­ga­be (NoVA) für leich­te Nutz­fahr­zeu­ge der Fahr­zeug­klas­se N1. Die NoVA-Pflicht gilt ab die­sem Zeit­punkt aus­schließ­lich für Fahr­zeu­ge zur Per­so­nen­be­för­de­rung. Unter­neh­men, die Klein­trans­por­ter ein­set­zen, pro­fi­tie­ren somit von einer spür­ba­ren Kos­ten­er­spar­nis bei der Neu­an­schaf­fung.

Bei­spiel zeigt Ein­spa­rungs­po­ten­zi­al

Ein kon­kre­tes Bei­spiel macht die Erspar­nis deut­lich: Bei einem Prit­schen­wa­gen mit einem CO₂-Emis­si­ons­wert von 247 g/km und einem Net­to­preis von 36.710 Euro hät­te die NoVA bis­lang 10.112 Euro betra­gen. Die­se Steu­er fällt nun weg, wodurch die Anschaf­fungs­kos­ten erheb­lich sin­ken.

NoVa-Befrei­ung soll für Nach­fra­ge sor­gen

Mit der NoVA-Befrei­ung wird ein Nach­fra­ge­im­puls erwar­tet. Vie­le Betrie­be hat­ten Anschaf­fun­gen auf­grund der hohen Abga­ben hin­aus­ge­zö­gert, nun könn­te sich das ändern. Die steu­er­li­che Ent­las­tung stärkt ins­be­son­de­re klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men, die auf kos­ten­ef­fi­zi­en­te Trans­port­lö­sun­gen ange­wie­sen sind.

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