Sind Beziehungen am Arbeitsplatz eigentlich erlaubt?
Sind Beziehungen am Arbeitsplatz eigentlich erlaubt? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Verliebt im Büro:
Das sollten Sie wissen

Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind in Österreich grundsätzlich erlaubt – auch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Doch welche Folgen kann eine Trennung haben? Hier erfahren Sie, worauf zu achten ist.

20.03.2025 15:12 von Corina Thalhammer
Lesezeit 1 Minuten

Liebes­be­zie­hungen am Arbeits­platz sind in Öster­reich grund­sätzlich erlaubt. Ein Verbot solcher Bezie­hungen würde gegen das allge­meine Persön­lich­keits­recht verstoßen, das die Freiheit zur Gestaltung persön­licher Bezie­hungen schützt. Selbst eine Vertrags­klausel, die Liebes­be­zie­hungen zwischen Kolle­ginnen und Kollegen untersagt, wäre sitten­widrig und somit rechtlich unwirksam.

Liebes­be­zie­hungen zwischen Kollegen und Führungs­kräften

Ob die Beziehung auf gleicher Hierar­chie­ebene statt­findet oder zwischen Führungs­kräften und Mitar­beitern – das spielt für die Recht­spre­chung keine Rolle. Bezie­hungen zwischen Vorge­setzten und Unter­ge­benen sind ebenso geschützt wie zwischen gleich­ge­stellten Kollegen.

Arbeits­recht­liche Konse­quenzen nach dem Bezie­hungs-Ende

Eine Trennung hat keine direkten arbeits­recht­lichen Folgen, solange die Zusam­men­arbeit weiterhin profes­sionell bleibt. Sollten nach der Trennung jedoch Konflikte entstehen, könnten organi­sa­to­rische Maßnahmen notwendig werden, etwa eine Versetzung, um ein harmo­ni­sches Arbeits­umfeld sicher­zu­stellen.

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