Verliebt im Büro:
Das sollten Sie wissen
Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind in Österreich grundsätzlich erlaubt – auch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Doch welche Folgen kann eine Trennung haben? Hier erfahren Sie, worauf zu achten ist.
Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind in Österreich grundsätzlich erlaubt. Ein Verbot solcher Beziehungen würde gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen, das die Freiheit zur Gestaltung persönlicher Beziehungen schützt. Selbst eine Vertragsklausel, die Liebesbeziehungen zwischen Kolleginnen und Kollegen untersagt, wäre sittenwidrig und somit rechtlich unwirksam.
Liebesbeziehungen zwischen Kollegen und Führungskräften
Ob die Beziehung auf gleicher Hierarchieebene stattfindet oder zwischen Führungskräften und Mitarbeitern – das spielt für die Rechtsprechung keine Rolle. Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen sind ebenso geschützt wie zwischen gleichgestellten Kollegen.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen nach dem Beziehungs-Ende
Eine Trennung hat keine direkten arbeitsrechtlichen Folgen, solange die Zusammenarbeit weiterhin professionell bleibt. Sollten nach der Trennung jedoch Konflikte entstehen, könnten organisatorische Maßnahmen notwendig werden, etwa eine Versetzung, um ein harmonisches Arbeitsumfeld sicherzustellen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
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