Sind Beziehungen am Arbeitsplatz eigentlich erlaubt?
Sind Beziehungen am Arbeitsplatz eigentlich erlaubt? © KW/KI generiert
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Ver­liebt im Büro:
Das soll­ten Sie wis­sen

Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind in Österreich grundsätzlich erlaubt – auch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Doch welche Folgen kann eine Trennung haben? Hier erfahren Sie, worauf zu achten ist.

20.03.2025 15:12 von Corina Thalhammer
Lesezeit 1 Minuten

Lie­bes­be­zie­hun­gen am Arbeits­platz sind in Öster­reich grund­sätz­lich erlaubt. Ein Ver­bot sol­cher Bezie­hun­gen wür­de gegen das all­ge­mei­ne Per­sön­lich­keits­recht ver­sto­ßen, das die Frei­heit zur Gestal­tung per­sön­li­cher Bezie­hun­gen schützt. Selbst eine Ver­trags­klau­sel, die Lie­bes­be­zie­hun­gen zwi­schen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen unter­sagt, wäre sit­ten­wid­rig und somit recht­lich unwirk­sam.

Lie­bes­be­zie­hun­gen zwi­schen Kol­le­gen und Füh­rungs­kräf­ten

Ob die Bezie­hung auf glei­cher Hier­ar­chie­ebe­ne statt­fin­det oder zwi­schen Füh­rungs­kräf­ten und Mit­ar­bei­tern – das spielt für die Recht­spre­chung kei­ne Rol­le. Bezie­hun­gen zwi­schen Vor­ge­setz­ten und Unter­ge­be­nen sind eben­so geschützt wie zwi­schen gleich­ge­stell­ten Kol­le­gen.

Arbeits­recht­li­che Kon­se­quen­zen nach dem Bezie­hungs-Ende

Eine Tren­nung hat kei­ne direk­ten arbeits­recht­li­chen Fol­gen, solan­ge die Zusam­men­ar­beit wei­ter­hin pro­fes­sio­nell bleibt. Soll­ten nach der Tren­nung jedoch Kon­flik­te ent­ste­hen, könn­ten orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men not­wen­dig wer­den, etwa eine Ver­set­zung, um ein har­mo­ni­sches Arbeits­um­feld sicher­zu­stel­len.

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