
Arbeitnehmer müssen jede Dienstverhinderung, etwa im Krankheitsfall, sofort dem Arbeitgeber melden, um den Entgeltanspruch zu wahren. © KW/KI generiert
Rat & Tat
Arbeitsunfähigkeit richtig melden
Arbeitsunfähigkeit richtig melden
Krankenstandsbestätigung: Wann muss eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden?
Ein Nichterscheinen bei der Arbeit kann verschiedene Ursachen haben – auch Krankheit. Es ist wichtig zu wissen, wann eine ärztliche Bestätigung erforderlich ist:
Mitteilungspflicht bei Krankheit
- Sofortige Information: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede Dienstverhinderung, insbesondere bei Krankheit, sofort und ohne Aufforderung dem Arbeitgeber mitzuteilen.
- Konsequenz bei Unterlass: Unterlässt der Mitarbeiter diese Mitteilung, verliert er für diese Zeit seinen Entgeltanspruch.
Verpflichtung zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung
- Voraussetzung: Eine ärztliche Bestätigung muss nur dann vorgelegt werden, wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich verlangt.
- Individuelle Aufforderung: Eine allgemeine Dienstanweisung oder eine Regelung im Arbeitsvertrag, wonach in jedem Krankheitsfall eine Bestätigung vorzulegen ist, reicht nicht aus.
- Jeder Anlassfall: Eine Aufforderung zur Vorlage der Bestätigung sollte bei jedem Einzelfall neu erfolgen.
- Kostenregelung: Die anfallenden Kosten für die ärztliche Bestätigung trägt der Arbeitnehmer.
Inhalte der Krankenstandsbestätigung
Die Bestätigung muss die Ursache und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit enthalten.
Folgen der Nichtvorlage
- Verlust des Entgeltanspruchs: Kommt der Arbeitnehmer der Verpflichtung zur Vorlage nicht nach, verliert er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
- Kein Entlassungsgrund: Die Nichtvorlage der Bestätigung stellt nach ständiger Rechtsprechung keinen Entlassungsgrund dar.
Mehr Infos
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Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at
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