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Rat & Tat

Repara­tur­bonus
jetzt auch für Fahrräder

Seit 16. September kann man den Reparaturbonus für alle Fahrräder beantragen.

04.10.2024 16:37 - Update am: 04.11.2024 17:26 von Claudia Blasi
Lesezeit 1 Minuten

Seit dem 16. September können alle Privat­per­sonen in Öster­reich den Repara­tur­bonus für Fahrräder beantragen – jetzt auch für herkömm­liche Fahrräder, nicht nur für E‑Bikes. Damit wird die Förderung für alle gängigen Fahrräder erweitert. Unter­nehmen, die zur Fahrrad­re­pa­ratur berechtigt sind, können sich als Partner­be­trieb regis­trieren, um ihren Kunden den Repara­tur­bonus anzubieten.

Förde­rungshöhe und Einlö­se­be­din­gungen

Die Förderung deckt 50 Prozent der Repara­tur­kosten bis zu einem Wert von 200 Euro für eine Reparatur, Wartung oder ein Service ab. Für einen Kosten­vor­anschlag beträgt die Förderung 30 Euro. Der Repara­tur­bonus kann auf der Website beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem regis­trierten Partner­be­trieb eingelöst werden.

Repara­tur­bonus: So funktio­niert die Abwicklung

Beim Partner­be­trieb bezahlen Kunden zunächst den gesamten Rechnungs­betrag. Die Förder­summe wird dann direkt auf das Bankkonto des Antrag­stellers überwiesen.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie auf der Website des Bundes­mi­nis­te­riums für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Techno­logie. 

Zur Website
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Dieser Artikel ist in Ausgabe 18/24 erschienen.
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