Muss man Preise im Gastgewerbe speziell auszeichnen?
Muss man Preise im Gastgewerbe speziell auszeichnen? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Preise im
Gastge­werbe

Wie muss man Preise im Gastgewerbe auszeichnen?

08.10.2024 11:44 - Update am: 30.10.2024 12:02 von Claudia Blasi
Lesezeit 2 Minuten

Gastge­wer­be­trei­bende haben Preis­ver­zeich­nisse für die angebo­tenen Speisen und Getränke in ausrei­chender Anzahl bereit­zu­halten. Und jedem Gast vor der Entge­gen­nahme von Bestel­lungen und auf Verlangen bei der Abrechnung vorzu­legen. Für kleinere Betriebe gilt das nicht. Soweit die Gäste die Preise aus Preis­ver­zeich­nissen ersehen können, die in den Gasträumen an leicht sicht­barer Stelle angebracht sind. Was unter „kleinerer Betrieb“ zu verstehen ist, wird durch das Gesetz nicht näher ausge­führt. Es sind bei der Auslegung daher die jewei­ligen Umstände des Einzel­falles zu berück­sich­tigen.

Preise muss man zuordnen können

Soweit Gastge­wer­be­be­triebe in Selbst­be­die­nungsform geführt werden, sind die Preise der zur Entnahme durch die Gäste bereit­ge­hal­tenen Speisen und Getränke wie bei sichtbar ausge­stellten Sachgütern auszu­zeichnen. Das heißt, sie müssen von einem durch­schnittlich aufmerk­samen Betrachter leicht lesbar und zuordenbar sein. Die Preise der übrigen Speisen und Getränke sind durch Preis­ver­zeich­nisse, die an leicht sicht­barer Stelle anzubringen sind, auszu­zeichnen.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

Zur Dienst­stellen-Kontakt­seite
Info-Icon
Dieser Artikel ist in Ausgabe 19/24 erschienen.
Info-Icon
Ähnliche Artikel finden Sie in der Kategorie: Service