Selbstständigkeit im Nebenberuf: Was Arbeitnehmer bei Zustimmungspflichten, Sozialversicherung und Steuer beachten müssen.
Selbstständigkeit im Nebenberuf: Was Arbeitnehmer bei Zustimmungspflichten, Sozialversicherung und Steuer beachten müssen. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Neben­be­ruf­lich selbst­stän­dig: Das ist zu beach­ten

Eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit kann Chancen eröffnen, erfordert aber auch rechtliche Klarheit.

05.06.2025 07:58 - Update am: 12.06.2025 08:24 von Corina Thalhammer
Lesezeit 1 Minuten

Wer zusätz­lich zum Haupt­job eine gewerb­li­che Tätig­keit im Neben­be­ruf aus­üben möch­te, soll­te prü­fen, ob dafür eine Zustim­mung des Arbeit­ge­bers erfor­der­lich ist. In vie­len Fäl­len besteht eine gesetz­li­che oder ver­trag­li­che Mel­de­pflicht. Wird die­se unter­las­sen, kön­nen arbeits­recht­li­che Kon­se­quen­zen bis hin zur Ent­las­sung dro­hen.

Sozi­al­ver­si­che­rung: Mehr­fach­ver­si­che­rung mög­lich

Auch sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­lich bringt eine neben­be­ruf­li­che Selbst­stän­dig­keit Pflich­ten mit sich. Bei meh­re­ren gleich­zei­ti­gen Tätig­kei­ten kann eine Mehr­fach­ver­si­che­rungs­pflicht ent­ste­hen. Für das Jahr 2025 gilt eine Höchst­bei­trags­grund­la­ge von 90.300 Euro brut­to jähr­lich.

Steu­er­pflicht beach­ten

Für die Ein­kom­men­steu­er wer­den sämt­li­che Ein­künf­te zusam­men­ge­zählt. Die Frei­gren­ze für Neben­ein­künf­te liegt bei 730 Euro jähr­lich. Liegt das Ein­kom­men dar­über, wird der aktu­el­le Ein­kom­men­steu­er­ta­rif auf die Gesamt­sum­me ange­wen­det.

Mehr Infos

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie im Sofort­ser­vice der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten.
Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

Zur Dienst­stel­len-Kon­takt­sei­te
Info-Icon
Die­ser Arti­kel ist in Aus­ga­be 11/25 erschie­nen.
Info-Icon
Ähn­li­che Arti­kel fin­den Sie in der Kate­go­rie: Ser­vice