Wenn Mitarbeiter Väter werden, gibt es einiges zu beachten.
Wenn Mitarbeiter Väter werden, gibt es einiges zu beachten. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Mitar­beiter werden Väter

Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche stehen einem Vater zu?

22.10.2024 16:12 - Update am: 30.10.2024 11:54 von Claudia Blasi
Lesezeit 2 Minuten

Es besteht ein Rechts­an­spruch auf Freistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes. Der Arbeit­geber kann somit die Inanspruch­nahme der Freistellung nicht verhindern oder einschränken. Die Freistellung gebührt auf Verlangen des Vaters – unabhängig vom Karenz­an­spruch – für den Zeitraum von der Geburt des Kindes bis zum Ablauf des Beschäf­ti­gungs­ver­botes der Mutter. Der Anspruch besteht zum Zwecke der Kinder­be­treuung für einen Monat, wenn der Vater mit dem Kind im gemein­samen Haushalt lebt.

Kündi­gungs­schutz auch für Väter

Der Papamonat kann frühestens mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden Kalen­dertag beginnen. Für die Dauer der Freistellung besteht kein Entgelt­an­spruch gegenüber dem Arbeit­geber. Mit dem Famili­en­zeit­bonus gibt es auch eine finan­zielle Unter­stützung für die Zeit während der Freistellung. Während der Freistellung besteht ein beson­derer Kündi­gungs- und Entlas­sungs­schutz. Dieser beginnt mit der Vorankün­digung, frühestens jedoch vier Monate vor dem errech­neten Geburts­termin des Kindes. Der Schutz endet vier Wochen nach dem Ende des Papa­monats.

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Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 20/24 erschienen.
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