Wann muss man einen neuen Mitarbeiter eigentlich bei der ÖGK anmelden?
Wann muss man einen neuen Mitarbeiter eigentlich bei der ÖGK anmelden? © KW/KI generiert
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Wie lange hat man Zeit, um einen neuen Mitarbeiter bei der ÖGK anzumelden?

07.11.2024 08:29 - Update am: 07.11.2024 16:48 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Arbeit­geber sind verpflichtet, neue Mitar­beiter vor Dienst­an­tritt bei der Öster­rei­chi­schen Gesund­heits­kasse (ÖGK) anzumelden. Diese Anmeldung bei der Sozial­ver­si­cherung ist gesetzlich vorge­schrieben und dient dazu, die Absicherung der Arbeit­nehmer zu gewähr­leisten. Die Anmeldung muss vor dem ersten Arbeitstag erfolgen, damit es keine recht­lichen Probleme gibt.

Konse­quenzen bei fehlender Anmeldung

Wenn bei einer Kontrolle durch die Prüforgane des Bundes oder der Sozial­ver­si­cherung arbei­tende Personen ohne vorherige Anmeldung angetroffen werden, muss eine Anzeige bei der Bezirks­ver­wal­tungs­be­hörde erstattet werden. Arbeit­geber, die gegen diese Anmel­de­pflicht verstoßen, riskieren Geldstrafen zwischen 730 und 2180 Euro pro nicht angemel­deter Person. Bei wieder­holten Verstößen kann die Strafe auf bis zu 5000 Euro pro Fall ansteigen.

Recht­zeitig handeln und hohe Strafen vermeiden

Um hohe Bußgelder zu vermeiden, sollten Arbeit­geber sicher­stellen, dass alle Arbeit­nehmer noch vor Arbeits­beginn bei der ÖGK gemeldet sind. So werden recht­liche Konse­quenzen vermieden und gleich­zeitig die ordnungs­gemäße Versi­cherung der Mitar­beiter sicher­ge­stellt.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 21/24 erschienen.
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