Dienstwagen-Regelungen: Private Nutzung im Überblick.
Dienstwagen-Regelungen: Private Nutzung im Überblick. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Dienst­wagen und
private Fahrten: Das ist erlaubt

Ob ein Dienstwagen auch privat genutzt werden darf, ist keine Selbstverständlichkeit. Klare Vereinbarungen verhindern Konflikte und regeln, in welchem Umfang private Fahrten erlaubt sind.

18.08.2025 13:07 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Ob ein Dienst­wagen auch für private Fahrten verwendet werden darf, hängt von der Zustimmung des Arbeit­gebers ab. Nur mit ausdrück­licher Erlaubnis ist die private Nutzung – einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits­stätte – zulässig.

Schrift­liche Verein­barung schützt beide Seiten

Um spätere Missver­ständ­nisse zu vermeiden, sollte der Umfang der Privat­nutzung klar geregelt sein. Dies kann im Arbeits­vertrag oder in einer separaten Nutzungs­ver­ein­barung erfolgen. Empfeh­lenswert ist eine schrift­liche Fixierung der Rahmen­be­din­gungen, beispiels­weise:

  • Kilome­ter­be­gren­zungen
  • geogra­fische Einschrän­kungen
  • Nutzung durch Famili­en­mit­glieder

Konven­tio­nal­strafen bei Verstößen

Verstöße gegen die verein­barten Nutzungs­be­din­gungen können durch Konven­tio­nal­strafen abgesi­chert werden. So haben Arbeit­geber die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorgaben durch­zu­setzen.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 14/25 erschienen.
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