Dienstwagen-Regelungen: Private Nutzung im Überblick.
Dienstwagen-Regelungen: Private Nutzung im Überblick. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Dienst­wa­gen und pri­va­te Fahr­ten: Das ist erlaubt

Ob ein Dienstwagen auch privat genutzt werden darf, ist keine Selbstverständlichkeit. Klare Vereinbarungen verhindern Konflikte und regeln, in welchem Umfang private Fahrten erlaubt sind.

18.08.2025 13:07 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Ob ein Dienst­wa­gen auch für pri­va­te Fahr­ten ver­wen­det wer­den darf, hängt von der Zustim­mung des Arbeit­ge­bers ab. Nur mit aus­drück­li­cher Erlaub­nis ist die pri­va­te Nut­zung – ein­schließ­lich der Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te – zuläs­sig.

Schrift­li­che Ver­ein­ba­rung schützt bei­de Sei­ten

Um spä­te­re Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den, soll­te der Umfang der Pri­vat­nut­zung klar gere­gelt sein. Dies kann im Arbeits­ver­trag oder in einer sepa­ra­ten Nut­zungs­ver­ein­ba­rung erfol­gen. Emp­feh­lens­wert ist eine schrift­li­che Fixie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, bei­spiels­wei­se:

  • Kilo­me­ter­be­gren­zun­gen
  • geo­gra­fi­sche Ein­schrän­kun­gen
  • Nut­zung durch Fami­li­en­mit­glie­der

Kon­ven­tio­nal­stra­fen bei Ver­stö­ßen

Ver­stö­ße gegen die ver­ein­bar­ten Nut­zungs­be­din­gun­gen kön­nen durch Kon­ven­tio­nal­stra­fen abge­si­chert wer­den. So haben Arbeit­ge­ber die Mög­lich­keit, die Ein­hal­tung der Vor­ga­ben durch­zu­set­zen.

Mehr Infos

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie im Sofort­ser­vice der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten.
Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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