Dienstwagen und private Fahrten: Das ist erlaubt
Ob ein Dienstwagen auch privat genutzt werden darf, ist keine Selbstverständlichkeit. Klare Vereinbarungen verhindern Konflikte und regeln, in welchem Umfang private Fahrten erlaubt sind.
Ob ein Dienstwagen auch für private Fahrten verwendet werden darf, hängt von der Zustimmung des Arbeitgebers ab. Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis ist die private Nutzung – einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – zulässig.
Schriftliche Vereinbarung schützt beide Seiten
Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Umfang der Privatnutzung klar geregelt sein. Dies kann im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Nutzungsvereinbarung erfolgen. Empfehlenswert ist eine schriftliche Fixierung der Rahmenbedingungen, beispielsweise:
- Kilometerbegrenzungen
- geografische Einschränkungen
- Nutzung durch Familienmitglieder
Konventionalstrafen bei Verstößen
Verstöße gegen die vereinbarten Nutzungsbedingungen können durch Konventionalstrafen abgesichert werden. So haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorgaben durchzusetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at