Wie lange müssen Betriebe Lehrlinge nach der Ausbildung anstellen?
Wie lange müssen Betriebe Lehrlinge nach der Ausbildung anstellen? © KW/KI generiert
Lehrlinge

Lehr­lin­ge: Dau­er der Wei­ter­be­schäf­ti­gung

Nach der Lehrzeit endet das Ausbildungsverhältnis nicht automatisch. Betriebe sind verpflichtet, Lehrlinge noch für drei Monate weiterzubeschäftigen.

14.10.2025 10:03 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Der Lehr­be­trieb ist ver­pflich­tet, einen Lehr­ling nach Ende der im Lehr­ver­trag ver­ein­bar­ten Lehr­zeit oder nach einer erfolg­reich abge­leg­ten Lehr­ab­schluss­prü­fung für wei­te­re drei Mona­te im erlern­ten Beruf im Betrieb wei­ter­zu­be­schäf­ti­gen.

Die­se Ver­pflich­tung besteht jedoch nur, wenn:

  • das Lehr­ver­hält­nis durch Ablauf der ver­ein­bar­ten Lehr­zeit endet oder
  • der Lehr­ling inner­halb der Lehr­zeit zur Lehr­ab­schluss­prü­fung antritt und die­se erfolg­reich absol­viert.

Aus­nah­men und Umfang

Hat der Lehr­ling im Lehr­be­trieb nicht mehr als die Hälf­te der fest­ge­setz­ten Lehr­zeit absol­viert, ist der Betrieb nur ver­pflich­tet, ihn im hal­ben Aus­maß wei­ter­zu­be­schäf­ti­gen.

Rege­lung durch Kol­lek­tiv­ver­trä­ge

In man­chen Bran­chen sehen Kol­lek­tiv­ver­trä­ge eine Ver­län­ge­rung der Wei­ter­be­schäf­ti­gungs­zeit über die gesetz­li­che Min­dest­dau­er hin­aus vor. Arbeit­ge­ber soll­ten daher auch die für ihre Bran­che gel­ten­den Bestim­mun­gen prü­fen.

Mehr Infos

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie im Sofort­ser­vice der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten.
Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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