Wie lange müssen Betriebe Lehrlinge nach der Ausbildung anstellen?
Wie lange müssen Betriebe Lehrlinge nach der Ausbildung anstellen? © KW/KI generiert
Lehrlinge

Lehrlinge: Dauer der
Weiter­be­schäf­tigung

Nach der Lehrzeit endet das Ausbildungsverhältnis nicht automatisch. Betriebe sind verpflichtet, Lehrlinge noch für drei Monate weiterzubeschäftigen.

14.10.2025 10:03 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Der Lehrbe­trieb ist verpflichtet, einen Lehrling nach Ende der im Lehrvertrag verein­barten Lehrzeit oder nach einer erfolg­reich abgelegten Lehrab­schluss­prüfung für weitere drei Monate im erlernten Beruf im Betrieb weiter­zu­be­schäf­tigen.

Diese Verpflichtung besteht jedoch nur, wenn:

  • das Lehrver­hältnis durch Ablauf der verein­barten Lehrzeit endet oder
  • der Lehrling innerhalb der Lehrzeit zur Lehrab­schluss­prüfung antritt und diese erfolg­reich absol­viert.

Ausnahmen und Umfang

Hat der Lehrling im Lehrbe­trieb nicht mehr als die Hälfte der festge­setzten Lehrzeit absol­viert, ist der Betrieb nur verpflichtet, ihn im halben Ausmaß weiter­zu­be­schäf­tigen.

Regelung durch Kollek­tiv­ver­träge

In manchen Branchen sehen Kollek­tiv­ver­träge eine Verlän­gerung der Weiter­be­schäf­ti­gungszeit über die gesetz­liche Mindest­dauer hinaus vor. Arbeit­geber sollten daher auch die für ihre Branche geltenden Bestim­mungen prüfen.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 18/25 erschienen.
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