Kosten vor der Unternehmensgründung: Welche Ausgaben sind absetzbar?
Kosten vor der Unternehmensgründung: Welche Ausgaben sind absetzbar? © KW/KI generiert
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Kosten vor der
Unter­neh­mens­gründung

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Gründungskosten: Welche Ausgaben sind absetzbar?

15.11.2024 17:18 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Kosten, die bereits vor der offizi­ellen Gründung anfallen, sind als vorweg­ge­nommene Betriebs­aus­gaben steuerlich abzugs­fähig, wenn ein klarer Bezug zum späteren Unter­nehmen besteht. Diese Kosten müssen zudem nachweislich für den Betrieb notwendig sein.

Abzugs­fähige Kosten vor der Gründung

Zu den steuerlich absetz­baren Ausgaben vor der Unter­neh­mens­gründung zählen insbe­sondere:

  • Anschaffung von Wirtschafts­gütern: Kosten für Maschinen, Büroaus­stattung und andere notwendige Betriebs­mittel.
  • Fahrt­kosten: Reise­kosten, die im Zusam­menhang mit der Gründung entstehen.
  • Ausbil­dungs­kosten: Aufwen­dungen für relevante Schulungen und Weiter­bil­dungen.
  • Beratungs­kosten: Honorare für juris­tische oder betriebs­wirt­schaft­liche Beratungen, die die Gründung unter­stützen.

Privat angeschaffte Wirtschafts­güter als Einlagen

Wenn vor der Gründung privat erworbene Wirtschafts­güter in das Unter­nehmen einge­bracht werden, können diese als Einlagen zum sogenannten Teilwert – dem aktuellen Verkehrswert – angerechnet werden. Diese Einlagen bieten durch Abschrei­bungen steuer­liche Vorteile im Unter­neh­mens­be­trieb.

Abschrei­bungen für einge­legte Wirtschafts­güter

Im Rahmen der betrieb­lichen Abschrei­bungen können einge­legte Wirtschafts­güter steuerlich geltend gemacht werden. Dies kann den steuer­lichen Vorteil im Gründungsjahr erhöhen und die finan­zielle Belastung senken.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 21/24 erschienen.
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