Kann man seine Kosten für das Büro zuhause absetzen?
Kann man seine Kosten für das Büro zuhause absetzen? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Kosten für das
Homeoffice-Büro absetzen

Wie und wann kann ich Kosten für mein Büro zu Hause absetzen?

08.10.2024 16:49 - Update am: 29.10.2024 16:54 von Claudia Blasi
Lesezeit 1 Minuten

Verwenden Unter­nehmer für die Ausübung ihrer gewerb­lichen Tätigkeit einen im Wohnungs­verband gelegenen Raum als Büro, sind die diesbe­züg­lichen Kosten unter gewissen Voraus­set­zungen steuerlich abzugs­fähig. Der Raum muss sich in der privaten Wohnung/im privaten Wohnhaus befinden und den Mittel­punkt der gesamten betrieb­lichen und beruf­lichen Tätigkeit bilden.

Büro muss angemessen sein

Die Beurteilung, ob ein Arbeits­zimmer den Tätig­keits­mit­tel­punkt darstellt, erfolgt berufs­bild­be­zogen. Bei Heimbuch­haltern wird der Mittel­punkt der Tätigkeit im Arbeits­zimmer liegen, bei Fremden­führern typischer­weise außerhalb der Räumlich­keiten. Liegt ein steuerlich anerkanntes Arbeits­zimmer vor, können anteilige Mietkosten, Betriebs­kosten, Abschrei­bungen und Finan­zie­rungs­kosten sowie Kosten für Einrich­tungs­ge­gen­stände im Arbeits­zimmer, wenn sie (nahezu) ausschließlich beruflich benutzt werden und der Umfang der Tätigkeit solche Gegen­stände erfordert, abgesetzt werden.

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Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 20/24 erschienen.
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