Betriebe, die in der Ferienzeit Schüler oder Studenten als Ferialmitarbeiter beschäftigen, sollten die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Betriebe, die in der Ferienzeit Schüler oder Studenten als Ferialmitarbeiter beschäftigen, sollten die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen kennen. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Feri­al­mit­ar­bei­ter im Som­mer beschäf­ti­gen

Wer in den Sommermonaten Schüler oder Studenten als Unterstützung im Betrieb einsetzen möchte, muss arbeitsrechtlich einige Punkte beachten.

09.04.2025 10:47 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

In den Som­mer­mo­na­ten bie­ten vie­le Unter­neh­men Schü­lern und Stu­den­ten die Mög­lich­keit, ers­te Berufs­er­fah­run­gen zu sam­meln. Gleich­zei­tig pro­fi­tie­ren Betrie­be von zusätz­li­cher Unter­stüt­zung wäh­rend der Urlaubs­zeit. Jetzt im Früh­ling ist der rich­ti­ge Zeit­punkt, um nach Feri­al­mit­ar­bei­tern zu suchen.

Was sind Feri­al­mit­ar­bei­ter?

Feri­al­mit­ar­bei­ter sind Schü­ler oder Stu­den­ten, die in der Feri­en­zeit ein ech­tes, wei­sungs­ge­bun­de­nes Arbeits­ver­hält­nis ein­ge­hen und damit Ein­kom­men aus regu­lä­rer Beschäf­ti­gung erzie­len. Sie sind voll­stän­dig in den Betrieb inte­griert und unter­lie­gen dem Arbeits­recht.

Befris­tung emp­fiehlt sich

Das Arbeits­ver­hält­nis mit Feri­al­mit­ar­bei­tern kann ent­we­der auf bestimm­te Zeit (befris­tet) oder auf unbe­stimm­te Zeit abge­schlos­sen wer­den. Da ein unbe­fris­te­ter Ver­trag nur nach kol­lek­tiv­ver­trag­li­chen oder gesetz­li­chen Vor­ga­ben gekün­digt wer­den kann, emp­fiehlt sich eine Befris­tung von Beginn an.

Arbeits­ver­trag immer schrift­lich fest­hal­ten

Um Miss­ver­ständ­nis­sen vor­zu­beu­gen, soll­te der Arbeits­ver­trag mit Feri­al­mit­ar­bei­tern immer schrift­lich abge­schlos­sen wer­den. So sind bei­de Sei­ten recht­lich abge­si­chert und die Ver­ein­ba­run­gen nach­voll­zieh­bar doku­men­tiert.

Mehr Infos

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie im Sofort­ser­vice der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten.
Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
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