Ferialmitarbeiter im Sommer beschäftigen
Wer in den Sommermonaten Schüler oder Studenten als Unterstützung im Betrieb einsetzen möchte, muss arbeitsrechtlich einige Punkte beachten.
In den Sommermonaten bieten viele Unternehmen Schülern und Studenten die Möglichkeit, erste Berufserfahrungen zu sammeln. Gleichzeitig profitieren Betriebe von zusätzlicher Unterstützung während der Urlaubszeit. Jetzt im Frühling ist der richtige Zeitpunkt, um nach Ferialmitarbeitern zu suchen.
Was sind Ferialmitarbeiter?
Ferialmitarbeiter sind Schüler oder Studenten, die in der Ferienzeit ein echtes, weisungsgebundenes Arbeitsverhältnis eingehen und damit Einkommen aus regulärer Beschäftigung erzielen. Sie sind vollständig in den Betrieb integriert und unterliegen dem Arbeitsrecht.
Befristung empfiehlt sich
Das Arbeitsverhältnis mit Ferialmitarbeitern kann entweder auf bestimmte Zeit (befristet) oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Da ein unbefristeter Vertrag nur nach kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben gekündigt werden kann, empfiehlt sich eine Befristung von Beginn an.
Arbeitsvertrag immer schriftlich festhalten
Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte der Arbeitsvertrag mit Ferialmitarbeitern immer schriftlich abgeschlossen werden. So sind beide Seiten rechtlich abgesichert und die Vereinbarungen nachvollziehbar dokumentiert.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at