Betriebe, die in der Ferienzeit Schüler oder Studenten als Ferialmitarbeiter beschäftigen, sollten die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Betriebe, die in der Ferienzeit Schüler oder Studenten als Ferialmitarbeiter beschäftigen, sollten die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen kennen. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Ferial­mit­ar­beiter
im Sommer beschäf­tigen

Wer in den Sommermonaten Schüler oder Studenten als Unterstützung im Betrieb einsetzen möchte, muss arbeitsrechtlich einige Punkte beachten.

09.04.2025 10:47 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

In den Sommer­mo­naten bieten viele Unter­nehmen Schülern und Studenten die Möglichkeit, erste Berufs­er­fah­rungen zu sammeln. Gleich­zeitig profi­tieren Betriebe von zusätz­licher Unter­stützung während der Urlaubszeit. Jetzt im Frühling ist der richtige Zeitpunkt, um nach Ferial­mit­ar­beitern zu suchen.

Was sind Ferial­mit­ar­beiter?

Ferial­mit­ar­beiter sind Schüler oder Studenten, die in der Ferienzeit ein echtes, weisungs­ge­bun­denes Arbeits­ver­hältnis eingehen und damit Einkommen aus regulärer Beschäf­tigung erzielen. Sie sind vollständig in den Betrieb integriert und unter­liegen dem Arbeits­recht.

Befristung empfiehlt sich

Das Arbeits­ver­hältnis mit Ferial­mit­ar­beitern kann entweder auf bestimmte Zeit (befristet) oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Da ein unbefris­teter Vertrag nur nach kollek­tiv­ver­trag­lichen oder gesetz­lichen Vorgaben gekündigt werden kann, empfiehlt sich eine Befristung von Beginn an.

Arbeits­vertrag immer schriftlich festhalten

Um Missver­ständ­nissen vorzu­beugen, sollte der Arbeits­vertrag mit Ferial­mit­ar­beitern immer schriftlich abgeschlossen werden. So sind beide Seiten rechtlich abgesi­chert und die Verein­ba­rungen nachvoll­ziehbar dokumen­tiert.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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