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Expertentipp

Exper­tentipp: Widerruf
– Ab Juni verpflichtend

Ab dem 19.6.2026 gilt für Webshops bei Verträgen mit Verbrauchern ein zusätzliches Erfordernis: die Widerrufsfunktion.

17.06.2026 07:06 von Ines Tebenszky
Lesezeit 1 Minuten

In den meisten Fällen wird diese Funktion technisch durch einen Wider­rufs­button umgesetzt. Schon bisher hatten Verbraucher ein Rücktritts­recht binnen 14 Tagen, die Ausübung dieses Rechts soll durch den Wider­rufs­button verein­facht werden.

Der Wider­rufs­button muss auf der Online-Benut­zer­ober­fläche hervor­ge­hoben (zB durch Farbe oder Schrift­größe) und leicht zugänglich platziert und mit den Worten „Vertrag wider­rufen“ oder einer entspre­chend eindeu­tigen Formu­lierung beschriftet sein. Zudem muss der Button während der gesamten Wider­rufs­frist zur Verfügung stehen.

Die Online-Wider­rufs­er­klärung, die der Verbraucher ausfüllen kann, muss einen Mindest­inhalt aufweisen. Danach muss der Verbraucher den Widerruf mit dem Button „Widerruf bestä­tigen“ oder einer entspre­chend eindeu­tigen Formu­lierung versenden können und eine Eingangs­be­stä­tigung über den erfolgten Widerruf erhalten.

Rücktritts­be­lehrung und Daten­schutz­er­klärung sind anzupassen.

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 11/26 erschienen.
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