Expertentipp: Widerruf
– Ab Juni verpflichtend
Ab dem 19.6.2026 gilt für Webshops bei Verträgen mit Verbrauchern ein zusätzliches Erfordernis: die Widerrufsfunktion.
In den meisten Fällen wird diese Funktion technisch durch einen Widerrufsbutton umgesetzt. Schon bisher hatten Verbraucher ein Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen, die Ausübung dieses Rechts soll durch den Widerrufsbutton vereinfacht werden.
Der Widerrufsbutton muss auf der Online-Benutzeroberfläche hervorgehoben (zB durch Farbe oder Schriftgröße) und leicht zugänglich platziert und mit den Worten „Vertrag widerrufen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Zudem muss der Button während der gesamten Widerrufsfrist zur Verfügung stehen.
Die Online-Widerrufserklärung, die der Verbraucher ausfüllen kann, muss einen Mindestinhalt aufweisen. Danach muss der Verbraucher den Widerruf mit dem Button „Widerruf bestätigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung versenden können und eine Eingangsbestätigung über den erfolgten Widerruf erhalten.
Rücktrittsbelehrung und Datenschutzerklärung sind anzupassen.
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