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Expertentipp

Künst­liche
Intel­ligenz kennzeichnen

Ab August gelten neue Regeln für die Kennzeichnung von Künstlicher Intelligenz.

28.07.2026 08:04 - Update am: 28.07.2026 08:04 von Ines Tebenszky
Lesezeit 2 Minuten

Ab dem 2. August 2026 ­gelten neue Trans­pa­renz­pflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen im Rahmen der KI-Verordnung. Gekenn­zeichnet werden müssen insbe­sondere sogenannte „Deepfakes“. Dabei handelt es sich um durch KI erzeugte oder manipu­lierte Bild‑, Ton- oder Video­in­halte, die wirklichen Personen, Gegen­ständen, Orten, Einrich­tungen oder Ereig­nissen ­ähneln und einer Person als echt erscheinen würden. Auch KI generierte Texte zu öffent­lichen Themen müssen gekenn­zeichnet werden, wenn der Text ohne mensch­liche Überprüfung automa­tisch veröf­fent­licht wird.

© WKK/Wieselthaler

Wer künst­liche Intel­ligenz nutzt, muss dies künftig klar und verständlich kennzeichnen.Zitat Ende

Julia Peter­s­chitz-Michor

WK-Service­zentrum

Die Kennzeichnung muss in klarer und eindeu­tiger Weise bereit­ge­stellt werden, etwa durch den Hinweis „KI-generiert“, „teilweise KI-modifi­ziert“ oder durch entspre­chende Symbole. Anbieter von KI-Systemen müssen darüber hinaus für eine ­maschi­nen­lesbare Kennzeichnung etwa durch Wasser­zeichen sorgen.

Wird ein KI-System einge­setzt, das direkt mit Personen kommu­ni­ziert, wie ein Chatbot, müssen die betrof­fenen Personen bereits zu Beginn der Unter­haltung darüber infor­miert werden, dass sie mit einer KI inter­agieren.

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