Künstliche
Intelligenz kennzeichnen
Ab August gelten neue Regeln für die Kennzeichnung von Künstlicher Intelligenz.
Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen im Rahmen der KI-Verordnung. Gekennzeichnet werden müssen insbesondere sogenannte „Deepfakes“. Dabei handelt es sich um durch KI erzeugte oder manipulierte Bild‑, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person als echt erscheinen würden. Auch KI generierte Texte zu öffentlichen Themen müssen gekennzeichnet werden, wenn der Text ohne menschliche Überprüfung automatisch veröffentlicht wird.
Wer künstliche Intelligenz nutzt, muss dies künftig klar und verständlich kennzeichnen.
Julia Peterschitz-Michor
WK-ServicezentrumDie Kennzeichnung muss in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt werden, etwa durch den Hinweis „KI-generiert“, „teilweise KI-modifiziert“ oder durch entsprechende Symbole. Anbieter von KI-Systemen müssen darüber hinaus für eine maschinenlesbare Kennzeichnung etwa durch Wasserzeichen sorgen.
Wird ein KI-System eingesetzt, das direkt mit Personen kommuniziert, wie ein Chatbot, müssen die betroffenen Personen bereits zu Beginn der Unterhaltung darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren.
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