Worauf ist bei einer Wiedereingliederungsteilzeit zu achten?
Worauf ist bei einer Wiedereingliederungsteilzeit zu achten? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Wieder­ein­stieg
nach längerer Krankheit

Die Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag.

03.09.2025 17:18 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Nach längerer Krankheit ist der sofortige Wieder­ein­stieg in den Vollzeitjob oft nicht möglich. Die Wieder­ein­glie­de­rungs­teilzeit ermög­licht Arbeit­nehmern und Arbeit­gebern eine schritt­weise Rückkehr in den Arbeits­alltag – unter klar geregelten Bedin­gungen.

Was ist Wieder­ein­glie­de­rungs­teilzeit?

Die Wieder­ein­glie­de­rungs­teilzeit ist ein Modell, das eine reduzierte Arbeitszeit nach längerer Krankheit ermög­licht. Arbeit­geber und Arbeit­nehmer können gemeinsam verein­baren, dass die Normal­ar­beitszeit um mindestens 25 und höchstens 50 Prozent herab­ge­setzt wird. Dabei muss die Arbeitszeit mindestens zwölf Stunden pro Woche betragen.

Das Entgelt darf dabei nicht unter die Gering­fü­gig­keits­grenze fallen.

Dauer der Wieder­ein­glie­de­rungs­teilzeit

  • Mindest­dauer: 1 Monat
  • Höchst­dauer: 6 Monate
  • Verlän­gerung: Bei arbeits­me­di­zi­ni­scher Zweck­mä­ßigkeit ist eine einmalige Verlän­gerung um mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate möglich.

Nach Beendigung einer Wieder­ein­glie­de­rungs­teilzeit kann ein neuer Anspruch erst nach Ablauf von 18 Monaten entstehen. Damit soll sicher­ge­stellt werden, dass die Regelung gezielt als Unter­stützung für den nachhal­tigen Wieder­ein­stieg genutzt wird.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 15/16/25 erschienen.
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