Wiedereinstieg nach längerer Krankheit
Die Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag.
Nach längerer Krankheit ist der sofortige Wiedereinstieg in den Vollzeitjob oft nicht möglich. Die Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag – unter klar geregelten Bedingungen.
Was ist Wiedereingliederungsteilzeit?
Die Wiedereingliederungsteilzeit ist ein Modell, das eine reduzierte Arbeitszeit nach längerer Krankheit ermöglicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können gemeinsam vereinbaren, dass die Normalarbeitszeit um mindestens 25 und höchstens 50 Prozent herabgesetzt wird. Dabei muss die Arbeitszeit mindestens zwölf Stunden pro Woche betragen.
Das Entgelt darf dabei nicht unter die Geringfügigkeitsgrenze fallen.
Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit
- Mindestdauer: 1 Monat
- Höchstdauer: 6 Monate
- Verlängerung: Bei arbeitsmedizinischer Zweckmäßigkeit ist eine einmalige Verlängerung um mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate möglich.
Nach Beendigung einer Wiedereingliederungsteilzeit kann ein neuer Anspruch erst nach Ablauf von 18 Monaten entstehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Regelung gezielt als Unterstützung für den nachhaltigen Wiedereinstieg genutzt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at