Fortzahlung im Urlaub: Was Arbeitgeber zahlen müssen.
Fortzahlung im Urlaub: Was Arbeitgeber zahlen müssen. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Urlaubs­entgelt: Was
Arbeit­geber zahlen müssen

Bekommt mein Mitarbeiter das gleiche Gehalt, obwohl er im Urlaub ist?

07.11.2024 08:12 - Update am: 07.11.2024 17:19 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Während des Urlaubs ist der Arbeit­nehmer zwar von seiner Arbeits­pflicht befreit, hat aber Anspruch auf das sogenannte Urlaubs­entgelt. Laut Gesetz darf der Arbeit­nehmer durch die Inanspruch­nahme des Urlaubs keinen finan­zi­ellen Nachteil erleiden. Das bedeutet, dass er während des Urlaubs das gleiche Gehalt erhält, als ob er gearbeitet hätte.

Berechnung und Höhe

Das Urlaubs­entgelt richtet sich nach dem sogenannten Ausfalls­prinzip. Es entspricht der Höhe des Einkommens, das der Arbeit­nehmer erhalten hätte, wenn er normal gearbeitet hätte. So bleibt der Urlaub bezahlte Freizeit, ohne dass ein finan­zi­eller Nachteil entsteht.

Urlaubs­entgelt bei Akkord- und Stück­löhnen

Für Arbeit­nehmer, die leistungs­be­zogene Entgelt­arten wie Akkord­löhne, Stück­löhne oder Prämien erhalten, wird das Urlaubs­entgelt anders berechnet. Hier gilt der Durch­schnitts­ver­dienst der letzten 13 voll gearbei­teten Wochen als Basis. Arbeiten, die ausnahms­weise geleistet wurden, werden dabei nicht berück­sichtigt.

Urlaubs­entgelt für Provi­sionen und Überstunden

Arbeit­nehmer, deren Gehalt aus Provi­sionen besteht, erhalten für den Urlaub den Durch­schnitts­ver­dienst der vergan­genen zwölf Monate. Auch Überstun­den­pau­schalen und entgangene Überstunden werden in die Berechnung des Urlaubs­ent­gelts einbe­zogen.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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