Starke
Partnerin seit 175 Jahren
Seit 175 Jahren ist die Wirtschaftskammer Kärnten eine zentrale Partnerin für heimische Betriebe.
Seit ihrer Gründung versteht sich die Wirtschaftskammer Kärnten als Stimme der Wirtschaft und als engagierte Partnerin der Kärntner Unternehmen. Auf Basis des Handelskammergesetzes von 1850 ins Leben gerufen, hat sie die wirtschaftliche Entwicklung über viele Krisen und Umbrüche hinweg aktiv begleitet – von wechselnden politischen Systemen zwischen Monarchie und Demokratie über zwei Weltkriege bis hin zu fünf Währungsumstellungen. Trotz all dieser Veränderungen blieb sie stets eine verlässliche Konstante.
Heute, 175 Jahre später, zeigen sich viele Herausforderungen in ähnlicher Form: Der Fachkräftemangel bremst in zahlreichen Branchen die Entwicklung, hohe Steuerbelastungen setzen Betriebe unter Druck und wiederkehrende Krisen verschärfen die Situation zusätzlich. Auch für die Industrie sind die Rahmenbedingungen nicht einfacher geworden.
Ein Blick in die Geschichte macht deutlich: Die Wirtschaft ist im ständigen Wandel – und mit ihr die Menschen, die Unternehmen gründen und führen. Neben traditionellen Familienbetrieben prägen heute zunehmend neue Formen des Unternehmertums den Wirtschaftsstandort Kärnten.
Unternehmerinnen und Unternehmer, junge Gründerinnen und Gründer sowie EPU’s stehen für Innovation und Flexibilität. Die Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt sie mit Netzwerken, Veranstaltungen, umfassenden Serviceleistungen und einer starken Interessenvertretung.
Auch der 18. Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten, Jürgen Mandl, unterstreicht: „Die Geschichte der Wirtschaftskammer zeigt, wo wir herkommen. Noch wichtiger ist jedoch die Frage, was wir daraus für die Zukunft mitnehmen. Unsere Betriebe sind das Fundament unseres Standorts. Sie brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und eine starke Interessenvertretung, um auch künftig erfolgreich zu sein.“
1850
wird das Fundament der Kammern mit dem provisorischen Handelskammerngesetz gelegt. Unter Kaiser Franz Joseph I. entstehen erstmals flächendeckend Handels- und Gewerbekammern. Sie gelten als „öffentliche Institute“, unter staatlicher Aufsicht, berichten der Regierung und werden bei Gesetzesvorhaben angehört.
1868
kommt das definierte Kammergesetz. Es gibt den Kammern eine stabile rechtliche Grundlage, die in ihren Grundzügen bis heute erkennbar bleibt. Selbstverwaltung und Pflichtmitgliedschaft sind verankert.
1910
ist das eigene Kammergebäude bezugsfertig. Nach gemieteten Büros am Alten und am Neuen Platz wird aufgrund der zunehmenden Aufgaben und des wachsenden Personals der Bau eines eigenen Gebäudes notwendig.
1920
erfolgt ein grundlegender Wandel. Das Kurienwahlrecht wird abgeschafft und durch das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht ersetzt. Erstmals sind auch Frauen wahlberechtigt und wählbar. Die Kammern erweitern zugleich ihre Aufgaben – insbesondere in Statistik, Lehrlingswesen und Berufsbildung.
1945
wird das Kammergebäude durch Luftangriffe nahezu vollständig zerstört. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Neukonstituierung der Kammer nimmt sie ihre Arbeit in einem Provisorium im Nordtrakt des unversehrt gebliebenen Teils des Gebäudes wieder auf.
1946
entsteht die Wirtschaftskammer neu. Sie wird als Körperschaft öffentlichen Rechts eingerichtet und erhält die demokratische Grundlage zurück. Neun Landeskammern und die Bundeskammer bilden die Struktur, die bis heute besteht. Das aktive und passive Wahlrecht wird wieder eingeführt.
1952
können mit dem Neubau an gleicher Stelle die Aktivitäten wieder voll aufgenommen werden. In den folgenden Jahrzehnten wird der Gebäudekomplex mehrfach erweitert, unter anderem durch das WIFI Kärnten.
2026
präsentiert sich das Gebäude heute als moderner Standort mit zeitgemäßer Infrastruktur und rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.