Wie beteiligt man Mitarbeitende am Unternehmenserfolg?
Wie beteiligt man Mitarbeitende am Unternehmenserfolg? © KW/KI generiert
Rat & Tat

So funk­tio­niert die
Gewinn­be­tei­li­gung

Seit 2022 können Unternehmen ihre Mitarbeiter direkt am Unternehmenserfolg beteiligen und das steuerfrei.

16.06.2025 17:18 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Unter­neh­men haben seit Jän­ner 2022 die Mög­lich­keit, ihre Mit­ar­bei­ter mit einer steu­er­frei­en Gewinn­be­tei­li­gung von bis zu 3.000 Euro pro Jahr am Unter­neh­mens­er­folg zu betei­li­gen. Grund­la­ge für die­se Betei­li­gung ist das Vor­jah­res­er­geb­nis des Unter­neh­mens.

Gewinn­be­tei­li­gung gewäh­ren

Die Gewinn­be­tei­li­gung kann ent­we­der allen akti­ven Arbeit­neh­mern gewährt wer­den oder klar defi­nier­ten Grup­pen, wie bei­spiels­wei­se dem gesam­ten kauf­män­ni­schen Per­so­nal. Auch der Ver­ant­wor­tungs­grad kann als Kri­te­ri­um für die Grup­pen­bil­dung her­an­ge­zo­gen wer­den.

Als akti­ve Arbeit­neh­mer gel­ten alle Per­so­nen, die im für die Betei­li­gung rele­van­ten Wirt­schafts­jahr im Unter­neh­men beschäf­tigt waren – auch dann, wenn das Dienst­ver­hält­nis zum Zeit­punkt der Gewäh­rung ruht, etwa durch Karenz, Prä­senz- oder Zivil­dienst.

Die steu­er­freie Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung kann somit ein wir­kungs­vol­les Instru­ment sein, um Mit­ar­bei­ten­de für den Unter­neh­mens­er­folg zu beloh­nen und gleich­zei­tig die Arbeit­ge­ber­at­trak­ti­vi­tät zu erhö­hen.

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Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
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