So funktioniert die
Gewinnbeteiligung
Seit 2022 können Unternehmen ihre Mitarbeiter direkt am Unternehmenserfolg beteiligen und das steuerfrei.
Unternehmen haben seit Jänner 2022 die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mit einer steuerfreien Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000 Euro pro Jahr am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Grundlage für diese Beteiligung ist das Vorjahresergebnis des Unternehmens.
Gewinnbeteiligung gewähren
Die Gewinnbeteiligung kann entweder allen aktiven Arbeitnehmern gewährt werden oder klar definierten Gruppen, wie beispielsweise dem gesamten kaufmännischen Personal. Auch der Verantwortungsgrad kann als Kriterium für die Gruppenbildung herangezogen werden.
Als aktive Arbeitnehmer gelten alle Personen, die im für die Beteiligung relevanten Wirtschaftsjahr im Unternehmen beschäftigt waren – auch dann, wenn das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt der Gewährung ruht, etwa durch Karenz, Präsenz- oder Zivildienst.
Die steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung kann somit ein wirkungsvolles Instrument sein, um Mitarbeitende für den Unternehmenserfolg zu belohnen und gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at
Weitere Informationen zur Mitarbeiterbeteiligung.