Wie beteiligt man Mitarbeitende am Unternehmenserfolg?
Wie beteiligt man Mitarbeitende am Unternehmenserfolg? © KW/KI generiert
Rat & Tat

So funktio­niert die
Gewinn­be­tei­ligung

Seit 2022 können Unternehmen ihre Mitarbeiter direkt am Unternehmenserfolg beteiligen und das steuerfrei.

16.06.2025 17:18 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Unter­nehmen haben seit Jänner 2022 die Möglichkeit, ihre Mitar­beiter mit einer steuer­freien Gewinn­be­tei­ligung von bis zu 3.000 Euro pro Jahr am Unter­neh­mens­erfolg zu betei­ligen. Grundlage für diese Betei­ligung ist das Vorjah­res­er­gebnis des Unter­nehmens.

Gewinn­be­tei­ligung gewähren

Die Gewinn­be­tei­ligung kann entweder allen aktiven Arbeit­nehmern gewährt werden oder klar definierten Gruppen, wie beispiels­weise dem gesamten kaufmän­ni­schen Personal. Auch der Verant­wor­tungsgrad kann als Kriterium für die Gruppen­bildung heran­ge­zogen werden.

Als aktive Arbeit­nehmer gelten alle Personen, die im für die Betei­ligung relevanten Wirtschaftsjahr im Unter­nehmen beschäftigt waren – auch dann, wenn das Dienst­ver­hältnis zum Zeitpunkt der Gewährung ruht, etwa durch Karenz, Präsenz- oder Zivil­dienst.

Die steuer­freie Mitar­bei­ter­be­tei­ligung kann somit ein wirkungs­volles Instrument sein, um Mitar­bei­tende für den Unter­neh­mens­erfolg zu belohnen und gleich­zeitig die Arbeit­ge­ber­at­trak­ti­vität zu erhöhen.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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