Nachhaltigkeit ist mehr
Noch immer wird Nachhaltigkeit nur auf Umweltaspekte reduziert. Daniela Fuks klärt auf.
Der Green Deal ist die EU-Strategie für Klimaneutralität bis 2025, die für Betriebe neue Regeln bringt – unabhängig von ihrer Größe. Steigende Bürokratie, Berichtspflichten und zusätzliche Kosten sind die Kritikpunkte, aber er kann auch die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Daniela Fuks, Sprecherin der WK-Expertsgroup ESG/CSR erklärt: „Bei Nachhaltigkeit geht es um ESG, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Wer sich als kleiner und mittlerer Betrieb damit beschäftigt, kümmert sich um sein Risikomanagement und seine wirtschaftliche Stabilität.“ Wer seine Abläufe kenne, den CO2-Fußabdruck und Lieferketten im Blick habe und diese Information auch schnell weitergeben kann, senkt das Risiko, Aufträge und Kunden zu verlieren. Zudem sei man besser gegen Fachkräftemangel und Lieferprobleme gerüstet, Umwelt- und Sozialthemen können zu einem echten Vorteil im Wettbewerb werden.
Erleichterungen für kleine Betriebe
Der Green Deal der EU umfasst 170 Rechtsmaterien, wovon bereits rund 70 Prozent umgesetzt sind. Einzelne Themen sind mit hohen Strafen bei Nichteinhaltung versehen. „Die größte Hürde für Betriebe ist der undurchdringliche Paragraphen-Dschungel. Gleichzeitig fordern Banken, Investoren und große Kunden schon jetzt konkrete Nachweise, auch von kleineren Zulieferern“, weiß Fuks. Um nicht in Bürokratie zu ersticken, brauche es klare und praxistaugliche Leitlinien. Das ist der VSME-Standard. Dieser biete kleinen und mittleren Unternehmen einen EU-konformen und einfachen Rahmen. „Wer nach VSME-Standard berichtet, erfüllt die europäischen Vorgaben und hat eine europaweit gültige Grundlage.“ Ein paar Beispiele und Tipps aus dem Alltag:
Datenverfügbarkeit im Tourismus
Familienhotel in dritter Generation. Schwerpunkt Seminare. Stammkunde sendete ESG-Fragebogen an alle Lieferanten aus. Das Hotel war nachhaltig, aber konnte es nicht dokumentieren. Kunde weg. Umsatz weg. Tipp: Nachhaltigkeit muss berichtsfähig sein, gelebte Nachhaltigkeit reicht nicht mehr aus. Sehr oft ist alles da, es gehört nur sauber strukturiert aufbereitet.
CO2-Zoll-Verordnung CBAM bei Metallbauer
Wer aus Nicht-EU-Ländern Produkte aus Stahl oder Aluminium importiert, muss das durch die Produktion außerhalb der EU das dadurch verursachte CO2 verzollen. Wer bei der Einfuhr diese Angabe nicht macht, muss ab 2026 damit rechnen, dass er seine Ware nicht mehr durch den Zoll bekommt. Tipp: Rechtzeitig auch die Mengenschwellen überprüfen!
Entwaldungs-Verordnung im Handel
Für viele Produkte gilt ab Ende des Jahres eine lückenlose Herkunftsverfolgung. Etwa Holz, Papier, Möbel, Schokolade, Kakao, Reifen und Soja müssen bis zum Ort des Waldes beziehungsweise bis zur Plantage in der EU und weltweit rückverfolgbar sein. Tipp: Rechtzeitig prüfen ob man von der Entwaldungsverordnung unterliegende Produkte ein- oder verkauft und entsprechende Informationssysteme aufbauen.
Greenwashing-Verordnung gilt für alle
Ab September 2026 sind Werbeaussagen wie „klimaneutral“ oder „wir werden 2040 NetZero sein“ verboten. Tipp: Webseite, Webshop und Werbeunterlagen von Experten auf Green-Washing prüfen lassen!