Hitze im Büro: Was muss man beachten?
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Hitze
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Maßnahmen bei Hitze im Job: Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

05.08.2024 14:50 - Update am: 09.01.2025 12:10 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Im Sommer kann extreme Hitze die Arbeits­be­din­gungen erheblich beein­träch­tigen. Doch können Arbeit­nehmer die Instal­lation einer Klima­anlage einfordern? Die Antwort lautet nein – es gibt keine gesetz­liche Verpflichtung zur Instal­lation von Klima­an­lagen. Dennoch sieht das Arbeit­neh­me­rIn­nen­schutz­gesetz vor, dass der Arbeit­geber Maßnahmen treffen muss, um Mitar­beiter vor Belas­tungen durch Hitze zu schützen.

Hitze- und UV-Schutz am Arbeits­platz: Evalu­ierung und Maßnahmen

Laut Gesetz ist der Arbeit­geber verpflichtet, Gefahren und Risiken im Zusam­menhang mit Hitze und UV-Strahlung im Rahmen einer allge­meinen Arbeits­plat­zeva­lu­ierung zu berück­sich­tigen. Die Arbeits­um­gebung sollte für den mensch­lichen Organismus angemessene klima­tische Verhält­nisse bieten.

Vorgaben zur Raumtem­pe­ratur

Die Arbeits­stät­ten­ver­ordnung schreibt vor, dass die Raumtem­pe­ratur bei Tätig­keiten mit geringer körper­licher Belastung, wie Büroar­beiten, zwischen 19 und 25 Grad liegen sollte. Falls eine Klima- oder Lüftungs­anlage vorhanden ist, sollte die Tempe­ratur 25 Grad nicht überschreiten.

Alter­native Maßnahmen zur Hitze­re­gu­lierung

Falls keine Klima­anlage vorhanden ist, muss der Arbeit­geber alle anderen Möglich­keiten ausschöpfen, um die Raumtem­pe­ratur zu senken. Dazu zählen:

  • Lüften in den Morgen­stunden
  • Beschattung der Fenster
  • Bereit­stellung von Stand­ven­ti­la­toren
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Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 15/24  erschienen.
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