Joey und Hekla Hattenberger mit Betriebshelferin 
Sarah Krutner und den Shetlandponys Sunny und Pharlap sowie Hofhund Flóki.
Joey und Hekla Hattenberger mit Betriebshelferin Sarah Krutner und den Shetlandponys Sunny und Pharlap sowie Hofhund Flóki. © KK
Pferde im Fokus

Hilfe in
schwie­rigen Zeiten

Wenn Selbstständige für längere Zeit ausfallen, darf der Betrieb nicht stillstehen. Hier greifen die Wirtschaftskammer und die SVS Unternehmen unter die Arme.

10.07.2026 07:24 - Update am: 10.07.2026 13:05 von Sarah Aichwalder
Lesezeit 4 Minuten

Ein Unfall, eine Krankheit oder eine geplante Operation – fällt man für einen längeren Zeitraum aus, muss der Betrieb dennoch weiter­laufen. Joey Hatten­berger ist es so ergangen. Bei einem Unfall riss er sich die Patel­la­sehne und fiel daraufhin auf seinem Pferdehof „Pferde im Fokus“ in St. Jakob im Rosental, aus. Die 14 Pferde im Stall mussten dennoch versorgt und die Horsem­anship-Trainings fortge­führt werden.Durch eine gute Freundin erfuhr Hatten­berger von der Betriebs­hilfe. „Ich meldete mich, und eine Woche später stand Sarah bei uns am Hof“, erzählt er.

Damit in einem Fall wie diesem rasch geholfen werden kann, ist es wichtig, dass der SVS so schnell als möglich gemeldet wird, dass man arbeits­un­fähig ist. Ohne eine Meldung kann auch nicht geholfen werden. Roswitha Zisser von der Betriebs­hilfe erklärt: „Um Betriebs­hilfe zu erhalten, muss bei der Unter­neh­merin oder dem Unter­nehmer eine Arbeits­un­fä­higkeit von mindestens 14 Tagen vorliegen. Die Unter­stützung ist bis zu 70 Tage pro Kalen­derjahr kostenfrei. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, besteht kein Rechts­an­spruch darauf.“

Hilfe, wo Hilfe gebraucht wird


Finan­ziert wird die Betriebs­hilfe über die Sozial­ver­si­cherung für Selbständige (SVS). Voraus­setzung ist ein Antrag, der von der SVS einkom­mens­ab­hängig geprüft wird. Wird der Antrag genehmigt, schlägt entweder die Unter­neh­merin oder der Unter­nehmer eine Ersatz­kraft vor, oder es wird gemeinsam mit dem Arbeits­markt­service nach einer passenden Vertretung gesucht. „Es braucht ein gutes Zusam­men­spiel zwischen der SVS, dem AMS und uns, um eine erfolg­reiche Lösung zu finden“, unter­streicht Zisser. Dieses Angebot steht auch werdenden Müttern während der Schutz­frist offen.
Joey Hatten­berger erzählt: „Ich war immer jemand, der über die Beiträge der SVS und der Kammer geschimpft hat. Was man aber nicht vergessen darf, ist: Wenn man Hilfe benötigt, bekommt man sie auch. Man muss die kosten­losen Services halt auch nutzen.“

Von der Hilfe zum festen Bestandteil

Hatten­berger wagte den Schritt in die Vollzeit-Selbst­stän­digkeit nur zwei Monate vor seinem Unfall. Davor war er mehrere Jahre im Neben­erwerb unter­neh­me­risch tätig. Zu seinem 25. Dienst­neh­mer­ju­biläum kündigte er seinen Job und widmete sich mit voller Aufmerk­samkeit seinen Pferden und dem Horsem­an­ship­Training – eine Art des Umgangs mit Pferden, die sich an ihrem natür­lichen Sozial­ver­halten orien­tiert. Betriebs­hel­ferin Sarah Krutner kümmert sich derzeit um den Stall und bereitet die Tiere auf die Trainings vor. Ihre Zeit am Hof soll nach der Betriebs­hilfe nicht zu Ende gehen – sie wird als Mitar­bei­terin übernommen.

Betriebs­hilfe
  • Die Betriebs­hilfe dient dem Erhalt des Betriebs und der Existenz­si­cherung und unter­stützt Selbst­ständige dabei, sich auf ihre Gesundheit zu konzen­trieren, ohne Existenz­ängste haben zu müssen.

  • Rückfragen an:
    Roswitha Zisser,
    Betriebs­hilfe Kärnten,
    Tel. 05 9090 4 DW 713

  • Nähere Infos:
    Betriebs­hilfe – WKO
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Dieser Artikel ist in Ausgabe 13/26 erschienen.
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