Hilfe in
schwierigen Zeiten
Wenn Selbstständige für längere Zeit ausfallen, darf der Betrieb nicht stillstehen. Hier greifen die Wirtschaftskammer und die SVS Unternehmen unter die Arme.
Ein Unfall, eine Krankheit oder eine geplante Operation – fällt man für einen längeren Zeitraum aus, muss der Betrieb dennoch weiterlaufen. Joey Hattenberger ist es so ergangen. Bei einem Unfall riss er sich die Patellasehne und fiel daraufhin auf seinem Pferdehof „Pferde im Fokus“ in St. Jakob im Rosental, aus. Die 14 Pferde im Stall mussten dennoch versorgt und die Horsemanship-Trainings fortgeführt werden.Durch eine gute Freundin erfuhr Hattenberger von der Betriebshilfe. „Ich meldete mich, und eine Woche später stand Sarah bei uns am Hof“, erzählt er.
Damit in einem Fall wie diesem rasch geholfen werden kann, ist es wichtig, dass der SVS so schnell als möglich gemeldet wird, dass man arbeitsunfähig ist. Ohne eine Meldung kann auch nicht geholfen werden. Roswitha Zisser von der Betriebshilfe erklärt: „Um Betriebshilfe zu erhalten, muss bei der Unternehmerin oder dem Unternehmer eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 14 Tagen vorliegen. Die Unterstützung ist bis zu 70 Tage pro Kalenderjahr kostenfrei. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, besteht kein Rechtsanspruch darauf.“
Hilfe, wo Hilfe gebraucht wird
Finanziert wird die Betriebshilfe über die Sozialversicherung für Selbständige (SVS). Voraussetzung ist ein Antrag, der von der SVS einkommensabhängig geprüft wird. Wird der Antrag genehmigt, schlägt entweder die Unternehmerin oder der Unternehmer eine Ersatzkraft vor, oder es wird gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice nach einer passenden Vertretung gesucht. „Es braucht ein gutes Zusammenspiel zwischen der SVS, dem AMS und uns, um eine erfolgreiche Lösung zu finden“, unterstreicht Zisser. Dieses Angebot steht auch werdenden Müttern während der Schutzfrist offen.
Joey Hattenberger erzählt: „Ich war immer jemand, der über die Beiträge der SVS und der Kammer geschimpft hat. Was man aber nicht vergessen darf, ist: Wenn man Hilfe benötigt, bekommt man sie auch. Man muss die kostenlosen Services halt auch nutzen.“
Von der Hilfe zum festen Bestandteil
Hattenberger wagte den Schritt in die Vollzeit-Selbstständigkeit nur zwei Monate vor seinem Unfall. Davor war er mehrere Jahre im Nebenerwerb unternehmerisch tätig. Zu seinem 25. Dienstnehmerjubiläum kündigte er seinen Job und widmete sich mit voller Aufmerksamkeit seinen Pferden und dem HorsemanshipTraining – eine Art des Umgangs mit Pferden, die sich an ihrem natürlichen Sozialverhalten orientiert. Betriebshelferin Sarah Krutner kümmert sich derzeit um den Stall und bereitet die Tiere auf die Trainings vor. Ihre Zeit am Hof soll nach der Betriebshilfe nicht zu Ende gehen – sie wird als Mitarbeiterin übernommen.
- Die Betriebshilfe dient dem Erhalt des Betriebs und der Existenzsicherung und unterstützt Selbstständige dabei, sich auf ihre Gesundheit zu konzentrieren, ohne Existenzängste haben zu müssen.
- Rückfragen an:
Roswitha Zisser,
Betriebshilfe Kärnten,
Tel. 05 9090 4 DW 713 - Nähere Infos:
Betriebshilfe – WKO