Ein Engel in
letzter Minute
Wenn Wirtschaftstreibende längere Zeit ausfallen, muss dafür gesorgt werden, dass der Betrieb nicht still steht. Die Wirtschaftskammer greift mit der Betriebshilfe den Unternehmen unter die Arme.
Doris Wulz ist es genau so ergangen. Sie hatte eine Operation vor sich, nach der sie für einige Zeit in ihrem Friseurstudio „Haarstudio Doris“ ausfallen würde. Deshalb informierte sie sich über die Betriebshilfe. „Zuerst wurden mir zwar drei Damen vom AMS vermittelt, doch sie meldeten sich leider nur einmal und waren anschließend nicht mehr erreichbar“, erzählt Wulz. „Ich dachte bereits, dass meine Mädels das ohne Aushilfe würden überbrücken müssen, doch schließlich kam Elisabeth wie ein Engel in letzter Minute.“
Unersetzbare Hilfe
Elisabeth Zlamy meldete sich schließlich am Tag der Operation bei ihr. „Am Mittwoch um halb drei kam sie, um sich vorzustellen, und wir gingen alles durch. Donnerstag hatte ich meine Operation und Elisabeth stand bereits im Studio und bediente die Kundinnen und Kunden“, berichtet Wulz. Auch die Mitarbeiterinnen, die alle bereits über 30 Jahre im Team sind, nahmen sie gut auf. „Ich bin gern hier“, erklärt Zlamy. „Da sieht man, wie wichtig die Hilfe der Menschen ist. Denn KI kann so etwas nicht ersetzen“, erklärt Wulz
Hilfe, wo Hilfe gebraucht wird
Aktuell gab es heuer von Jänner bis Oktober insgesamt 50 Fälle, in denen eine Betriebshilfe einsprang. Dabei wurden rund 19.115 Arbeitsstunden geleistet. Um Betriebshilfe zu bekommen, muss bei der Unternehmerin oder dem Unternehmer eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 14 Tagen vorliegen.
Freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch
Die Betriebshilfe ist bis zu 70 Tage im Kalenderjahr kostenfrei. Sie ist eine freiwillige Leistung, daher besteht kein Rechtsanspruch darauf. Finanziert wird sie über die Sozialversicherung für Selbstständige (SVS). Die Betriebshilfe ist sowohl betriebserhaltend als auch existenzsichernd. Sie unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, sich auf ihre Gesundheit zu konzentrieren, ohne dass sie Existenzängste haben müssen. Um Betriebshilfe zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden, der von der Sozialversicherung für Selbstständige einkommensabhängig geprüft wird.
Gutes Zusammenspiel bringt erfolgreiche Lösung
Wird der Antrag genehmigt, wird entweder von der Unternehmerin oder dem Unternehmer ein Ersatz vorgeschlagen, oder gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice nach einer passenden Vertretung gesucht. „Es benötigt ein gutes Zusammenspiel von der SVS, dem AMS und uns, um eine erfolgreiche Lösung zu finden“, erklärt Roswitha Zisser von der Betriebshilfe.
Rückfragen an:
Roswitha Zisser,
Betriebshilfe Kärnten,
Tel. 05 90 90 4 DW 713