Betriebshelferin Elisabeth Zlamy mit Unternehmerin Doris Wulz vom Haarstudio Doris in Bleiburg.
Betriebshelferin Elisabeth Zlamy mit Unternehmerin Doris Wulz vom Haarstudio Doris in Bleiburg. © WKK/Moser
Betriebshilfe

Ein Engel in
letzter Minute

Wenn Wirtschaftstreibende längere Zeit ausfallen, muss dafür gesorgt werden, dass der Betrieb nicht still steht. Die Wirtschaftskammer greift mit der Betriebshilfe den Unternehmen unter die Arme.

27.11.2025 07:51 von Sarah Aichwalder
Lesezeit 4 Minuten

Doris Wulz ist es genau so ergangen. Sie hatte eine Operation vor sich, nach der sie für einige Zeit in ihrem Friseur­studio „Haarstudio Doris“ ausfallen würde. Deshalb infor­mierte sie sich über die Betriebs­hilfe. „Zuerst wurden mir zwar drei Damen vom AMS vermittelt, doch sie meldeten sich leider nur einmal und waren anschließend nicht mehr erreichbar“, erzählt Wulz. „Ich dachte bereits, dass meine Mädels das ohne Aushilfe würden überbrücken müssen, doch schließlich kam Elisabeth wie ein Engel in letzter Minute.“

Unersetzbare Hilfe

Elisabeth Zlamy meldete sich schließlich am Tag der Operation bei ihr. „Am Mittwoch um halb drei kam sie, um sich vorzu­stellen, und wir gingen alles durch. Donnerstag hatte ich meine Operation und Elisabeth stand bereits im Studio und bediente die Kundinnen und Kunden“, berichtet Wulz. Auch die Mitar­bei­te­rinnen, die alle bereits über 30 Jahre im Team sind, nahmen sie gut auf. „Ich bin gern hier“, erklärt Zlamy. „Da sieht man, wie wichtig die Hilfe der Menschen ist. Denn KI kann so etwas nicht ersetzen“, erklärt Wulz

Hilfe, wo Hilfe gebraucht wird

Aktuell gab es heuer von Jänner bis Oktober insgesamt 50 Fälle, in denen eine Betriebs­hilfe einsprang. Dabei wurden rund 19.115 Arbeits­stunden geleistet. Um Betriebs­hilfe zu bekommen, muss bei der Unter­neh­merin oder dem Unter­nehmer eine Arbeits­un­fä­higkeit von mindestens 14 Tagen vorliegen.

Freiwillige Leistung ohne Rechts­an­spruch

Die Betriebs­hilfe ist bis zu 70 Tage im Kalen­derjahr kostenfrei. Sie ist eine freiwillige Leistung, daher besteht kein Rechts­an­spruch darauf. Finan­ziert wird sie über die Sozial­ver­si­cherung für Selbst­ständige (SVS). Die Betriebs­hilfe ist sowohl betriebser­haltend als auch existenz­si­chernd. Sie unter­stützt Unter­neh­me­rinnen und Unter­nehmer dabei, sich auf ihre Gesundheit zu konzen­trieren, ohne dass sie Existenz­ängste haben müssen. Um Betriebs­hilfe zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden, der von der Sozial­ver­si­cherung für Selbst­ständige einkom­mens­ab­hängig geprüft wird.

Gutes Zusam­men­spiel bringt erfolg­reiche Lösung

Wird der Antrag genehmigt, wird entweder von der Unter­neh­merin oder dem Unter­nehmer ein Ersatz vorge­schlagen, oder gemeinsam mit dem Arbeits­markt­service nach einer passenden Vertretung gesucht. „Es benötigt ein gutes Zusam­men­spiel von der SVS, dem AMS und uns, um eine erfolg­reiche Lösung zu finden“, erklärt Roswitha Zisser von der Betriebs­hilfe.

Betriebs­hilfe

Rückfragen an:
Roswitha Zisser,
Betriebs­hilfe Kärnten,
Tel. 05 90 90 4 DW 713

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 22/25 erschienen.
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