Betriebshelferin Elisabeth Zlamy mit Unternehmerin Doris Wulz vom Haarstudio Doris in Bleiburg.
Betriebshelferin Elisabeth Zlamy mit Unternehmerin Doris Wulz vom Haarstudio Doris in Bleiburg. © WKK/Moser
Betriebshilfe

Ein Engel in
letz­ter Minu­te

Wenn Wirtschaftstreibende längere Zeit ausfallen, muss dafür gesorgt werden, dass der Betrieb nicht still steht. Die Wirtschaftskammer greift mit der Betriebshilfe den Unternehmen unter die Arme.

27.11.2025 07:51 von Sarah Moser
Lesezeit 4 Minuten

Doris Wulz ist es genau so ergan­gen. Sie hat­te eine Ope­ra­ti­on vor sich, nach der sie für eini­ge Zeit in ihrem Fri­seur­stu­dio „Haar­stu­dio Doris“ aus­fal­len wür­de. Des­halb infor­mier­te sie sich über die Betriebs­hil­fe. „Zuerst wur­den mir zwar drei Damen vom AMS ver­mit­telt, doch sie mel­de­ten sich lei­der nur ein­mal und waren anschlie­ßend nicht mehr erreich­bar“, erzählt Wulz. „Ich dach­te bereits, dass mei­ne Mädels das ohne Aus­hil­fe wür­den über­brü­cken müs­sen, doch schließ­lich kam Eli­sa­beth wie ein Engel in letz­ter Minu­te.“

Uner­setz­ba­re Hil­fe

Eli­sa­beth Zla­my mel­de­te sich schließ­lich am Tag der Ope­ra­ti­on bei ihr. „Am Mitt­woch um halb drei kam sie, um sich vor­zu­stel­len, und wir gin­gen alles durch. Don­ners­tag hat­te ich mei­ne Ope­ra­ti­on und Eli­sa­beth stand bereits im Stu­dio und bedien­te die Kun­din­nen und Kun­den“, berich­tet Wulz. Auch die Mit­ar­bei­te­rin­nen, die alle bereits über 30 Jah­re im Team sind, nah­men sie gut auf. „Ich bin gern hier“, erklärt Zla­my. „Da sieht man, wie wich­tig die Hil­fe der Men­schen ist. Denn KI kann so etwas nicht erset­zen“, erklärt Wulz

Hil­fe, wo Hil­fe gebraucht wird

Aktu­ell gab es heu­er von Jän­ner bis Okto­ber ins­ge­samt 50 Fäl­le, in denen eine Betriebs­hil­fe ein­sprang. Dabei wur­den rund 19.115 Arbeits­stun­den geleis­tet. Um Betriebs­hil­fe zu bekom­men, muss bei der Unter­neh­me­rin oder dem Unter­neh­mer eine Arbeits­un­fä­hig­keit von min­des­tens 14 Tagen vor­lie­gen.

Frei­wil­li­ge Leis­tung ohne Rechts­an­spruch

Die Betriebs­hil­fe ist bis zu 70 Tage im Kalen­der­jahr kos­ten­frei. Sie ist eine frei­wil­li­ge Leis­tung, daher besteht kein Rechts­an­spruch dar­auf. Finan­ziert wird sie über die Sozi­al­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge (SVS). Die Betriebs­hil­fe ist sowohl betriebser­hal­tend als auch exis­tenz­si­chernd. Sie unter­stützt Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer dabei, sich auf ihre Gesund­heit zu kon­zen­trie­ren, ohne dass sie Exis­tenz­ängs­te haben müs­sen. Um Betriebs­hil­fe zu erhal­ten, muss ein Antrag gestellt wer­den, der von der Sozi­al­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge ein­kom­mens­ab­hän­gig geprüft wird.

Gutes Zusam­men­spiel bringt erfolg­rei­che Lösung

Wird der Antrag geneh­migt, wird ent­we­der von der Unter­neh­me­rin oder dem Unter­neh­mer ein Ersatz vor­ge­schla­gen, oder gemein­sam mit dem Arbeits­markt­ser­vice nach einer pas­sen­den Ver­tre­tung gesucht. „Es benö­tigt ein gutes Zusam­men­spiel von der SVS, dem AMS und uns, um eine erfolg­rei­che Lösung zu fin­den“, erklärt Ros­wi­tha Zis­ser von der Betriebs­hil­fe.

Betriebs­hil­fe

Rück­fra­gen an:
Ros­wi­tha Zis­ser,
Betriebs­hil­fe Kärn­ten,
Tel. 05 90 90 4 DW 713

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