Wann ist eine Gewerbeanmeldung für Content Creator nötig?
Wann ist eine Gewerbeanmeldung für Content Creator nötig? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Gewer­be­an­mel­dung für Con­tent Crea­tor

Ob Influencer, YouTuber oder Blogger – wer regelmäßig mit digitalen Inhalten Geld verdient, muss prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

05.05.2025 09:22 von Corina Thalhammer
Lesezeit 3 Minuten

Ob ein Con­tent Crea­tor ein Gewer­be anmel­den muss, hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Zunächst ist zu prü­fen, ob es sich um eine regel­mä­ßi­ge, selbst­stän­di­ge und auf Gewinn aus­ge­rich­te­te Tätig­keit han­delt. Dazu zäh­len auch Ein­nah­men in Form von Wer­be­ge­schen­ken, bezahl­ten Koope­ra­tio­nen oder Abon­ne­ments.

Con­tent Crea­tor: Neue Selbst­stän­di­ge oder gewerb­li­che Tätig­keit?

Im nächs­ten Schritt ist zu klä­ren, ob die Tätig­keit zu den soge­nann­ten „Neu­en Selbst­stän­di­gen“ zählt. Die­se unter­lie­gen nicht der Gewer­be­ord­nung, son­dern müs­sen ihre Tätig­keit ledig­lich bei der Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt der Selb­stän­di­gen (SVS) und beim Finanz­amt mel­den.

Bei­spie­le für neue Selbst­stän­di­ge:

  • Ein­nah­men durch Online­kur­se, Web­i­na­re, Trai­nings,
  • Vor­trä­ge oder bezahl­te Abo-Zugän­ge zu Blogs,
  • Zah­lun­gen für Klicks, Views oder Wer­be­ein­blen­dun­gen.

Wann muss ein Gewer­be ange­mel­det wer­den?

Wenn die Tätig­keit nicht unter die neu­en Selbst­stän­di­gen fällt, ist ein Gewer­be anzu­mel­den. Hier emp­fiehlt sich die Kon­takt­auf­nah­me mit dem Grün­der­ser­vice der Wirt­schafts­kam­mer, um die Art des Gewer­bes gemäß Gewer­be­ord­nung zu klä­ren.

Dabei wird unter­schie­den zwi­schen:

  • Frei­en Gewer­ben (kein Befä­hi­gungs­nach­weis erfor­der­lich)
  • Regle­men­tier­ten Gewer­ben (mit Befä­hi­gungs­nach­weis)
Mehr Infos

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie im Sofort­ser­vice der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten.
Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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