Wann ist eine Gewerbeanmeldung für Content Creator nötig?
Wann ist eine Gewerbeanmeldung für Content Creator nötig? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Gewer­be­an­meldung für Content Creator

Ob Influencer, YouTuber oder Blogger – wer regelmäßig mit digitalen Inhalten Geld verdient, muss prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

05.05.2025 09:22 von Corina Thalhammer
Lesezeit 3 Minuten

Ob ein Content Creator ein Gewerbe anmelden muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst ist zu prüfen, ob es sich um eine regel­mäßige, selbst­ständige und auf Gewinn ausge­richtete Tätigkeit handelt. Dazu zählen auch Einnahmen in Form von Werbe­ge­schenken, bezahlten Koope­ra­tionen oder Abonne­ments.

Content Creator: Neue Selbst­ständige oder gewerb­liche Tätigkeit?

Im nächsten Schritt ist zu klären, ob die Tätigkeit zu den sogenannten „Neuen Selbst­stän­digen“ zählt. Diese unter­liegen nicht der Gewer­be­ordnung, sondern müssen ihre Tätigkeit lediglich bei der Sozial­ver­si­che­rungs­an­stalt der Selbstän­digen (SVS) und beim Finanzamt melden.

Beispiele für neue Selbst­ständige:

  • Einnahmen durch Online­kurse, Webinare, Trainings,
  • Vorträge oder bezahlte Abo-Zugänge zu Blogs,
  • Zahlungen für Klicks, Views oder Werbe­ein­blen­dungen.

Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?

Wenn die Tätigkeit nicht unter die neuen Selbst­stän­digen fällt, ist ein Gewerbe anzumelden. Hier empfiehlt sich die Kontakt­auf­nahme mit dem Gründer­service der Wirtschafts­kammer, um die Art des Gewerbes gemäß Gewer­be­ordnung zu klären.

Dabei wird unter­schieden zwischen:

  • Freien Gewerben (kein Befähi­gungs­nachweis erfor­derlich)
  • Regle­men­tierten Gewerben (mit Befähi­gungs­nachweis)
Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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