E‑Autos: Neuregelung der Versicherungssteuer
Mit 1. April 2025 fiel die Steuerbefreiung für Elektroautos bei der motorbezogenen Versicherungssteuer weg.
Mit 1. April 2025 wird die bisherige Steuerbefreiung für elektrisch betriebene Pkw bei der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgehoben. Diese Änderung betrifft sowohl bestehende als auch neu zugelassene E‑Autos.
Ausgenommen:
Lediglich elektrisch betriebene Kleinkrafträder (Mopeds) bleiben weiterhin steuerbefreit.
Weitere Informationen: wkktn.at/versicherungssteuer
Neue Berechnungsmethode für E‑Autos
Für elektrisch angetriebene Pkw soll ein eigener Steuersatz eingeführt werden. Die Berechnung erfolgt ähnlich wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor – jedoch ohne CO₂-Komponente. Stattdessen zählen folgende Faktoren:
- Motorleistung
- Eigengewicht des Fahrzeugs
Gesamte Steuerlast:
Die beiden Komponenten werden addiert, um die jährliche Steuer zu berechnen.
Da sich das Eigengewicht je nach Ausstattung selbst bei gleichen Modellen deutlich unterscheiden kann, muss die Steuer individuell pro Fahrzeug berechnet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at