Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos: Was sich für Unternehmen und Privatpersonen ändert.
Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos: Was sich für Unternehmen und Privatpersonen ändert. © KW/KI generiert
Rat & Tat

E‑Autos: Neure­gelung der Versi­che­rungs­steuer

Mit 1. April 2025 fiel die Steuerbefreiung für Elektroautos bei der motorbezogenen Versicherungssteuer weg.

15.04.2025 15:43 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Mit 1. April 2025 wird die bisherige Steuer­be­freiung für elektrisch betriebene Pkw bei der motor­be­zo­genen Versi­che­rungs­steuer aufge­hoben. Diese Änderung betrifft sowohl bestehende als auch neu zugelassene E‑Autos.

Ausge­nommen:
Lediglich elektrisch betriebene Klein­kraft­räder (Mopeds) bleiben weiterhin steuer­be­freit.

Neue Berech­nungs­me­thode für E‑Autos

Für elektrisch angetriebene Pkw soll ein eigener Steuersatz einge­führt werden. Die Berechnung erfolgt ähnlich wie bei Fahrzeugen mit Verbren­nungs­motor – jedoch ohne CO₂-Kompo­nente. Statt­dessen zählen folgende Faktoren:

  • Motor­leistung
  • Eigen­ge­wicht des Fahrzeugs

Gesamte Steuerlast:
Die beiden Kompo­nenten werden addiert, um die jährliche Steuer zu berechnen.

Da sich das Eigen­ge­wicht je nach Ausstattung selbst bei gleichen Modellen deutlich unter­scheiden kann, muss die Steuer indivi­duell pro Fahrzeug berechnet werden.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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