Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos: Was sich für Unternehmen und Privatpersonen ändert.
Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos: Was sich für Unternehmen und Privatpersonen ändert. © KW/KI generiert
Rat & Tat

E‑Autos: Neu­re­ge­lung der Ver­si­che­rungs­steu­er

Mit 1. April 2025 fiel die Steuerbefreiung für Elektroautos bei der motorbezogenen Versicherungssteuer weg.

15.04.2025 15:43 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Mit 1. April 2025 wird die bis­he­ri­ge Steu­er­be­frei­ung für elek­trisch betrie­be­ne Pkw bei der motor­be­zo­ge­nen Ver­si­che­rungs­steu­er auf­ge­ho­ben. Die­se Ände­rung betrifft sowohl bestehen­de als auch neu zuge­las­se­ne E‑Autos.

Aus­ge­nom­men:
Ledig­lich elek­trisch betrie­be­ne Klein­kraft­rä­der (Mopeds) blei­ben wei­ter­hin steu­er­be­freit.

Neue Berech­nungs­me­tho­de für E‑Autos

Für elek­trisch ange­trie­be­ne Pkw soll ein eige­ner Steu­er­satz ein­ge­führt wer­den. Die Berech­nung erfolgt ähn­lich wie bei Fahr­zeu­gen mit Ver­bren­nungs­mo­tor – jedoch ohne CO₂-Kom­po­nen­te. Statt­des­sen zäh­len fol­gen­de Fak­to­ren:

  • Motor­leis­tung
  • Eigen­ge­wicht des Fahr­zeugs

Gesam­te Steu­er­last:
Die bei­den Kom­po­nen­ten wer­den addiert, um die jähr­li­che Steu­er zu berech­nen.

Da sich das Eigen­ge­wicht je nach Aus­stat­tung selbst bei glei­chen Model­len deut­lich unter­schei­den kann, muss die Steu­er indi­vi­du­ell pro Fahr­zeug berech­net wer­den.

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