WK-Vizepräsidentin Astrid Legner spricht im Interview über Teilpensionen und neue Perspektiven.
WK-Vizepräsidentin Astrid Legner spricht im Interview über Teilpensionen und neue Perspektiven. © WKK/Helge Bauer
Teilpension

Wie Teilpension neue
Perspek­tiven eröffnet

Für WK-Vizepräsidentin Astrid Legner ist klar: Arbeiten in der Pension kann eine Chance sein.

19.08.2025 09:58 von Corina Thalhammer
Lesezeit 4 Minuten

Viele schaffen es gar nicht bis zum gesetz­lichen Pensi­ons­alter – und trotzdem wird über längeres Arbeiten disku­tiert. Für WK-Vizeprä­si­dentin Astrid Legner ist klar: Arbeiten in der Pension kann eine Chance sein – wenn es fair, flexibel und freiwillig ist. Ab 1. Jänner 2026 soll die Teilpension kommen. Legner begrüßt den Schritt, fordert aber steuer­liche Anreize, alters­ge­rechte Arbeits­plätze und gleiche Regeln für Angestellte und Selbst­ständige.

„Kärntner Wirtschaft“: Wir wissen, dass viele Menschen, die in Pension gehen, das gesetz­liche Alter gar nicht erreichen. Wie soll Arbeiten in der Pension funktio­nieren?

Astrid Legner: Das ist eine absolut berech­tigte Frage – gerade jetzt, wo die demogra­fi­schen Heraus­for­de­rungen am Arbeits­markt immer spürbarer werden. Gerade in besonders fordernden Berufen zeigt sich, wie wichtig es ist, Bedin­gungen zu schaffen, damit Menschen möglichst lange gesund im Arbeits­leben bleiben können. Deshalb braucht es flexible Modelle wie die Teilpension, die eben keinen zusätz­lichen Druck aufbauen, sondern indivi­duelle Lösungen ermög­lichen. Wer weiter­ar­beiten möchte, soll das auch können – aber unter fairen, gut abgestimmten Rahmen­be­din­gungen. Alters­ge­rechte Arbeits­plätze, flexible Arbeits­zeiten, betrieb­liche Gesund­heits­an­gebote – all das muss zusam­men­spielen.

Ab 1. 1. 2026 ist die Einführung einer Teilpension geplant. Wie steht die Wirtschafts­kammer dazu?

Wir sehen das beschlossene Pensi­ons­paket grund­sätzlich positiv – es geht in die richtige Richtung und greift zentrale Empfeh­lungen der OECD auf. Besonders die Einführung der Teilpension ist ein guter Ansatz: Sie kann helfen, Menschen im Erwerbs­leben zu halten, die sonst vielleicht ganz aussteigen würden. Aber, und das ist mir wichtig zu sagen: Das allein reicht nicht. Wenn wir das Potenzial älterer Menschen wirklich besser nutzen wollen, dann braucht es mehr Anreize – zum Beispiel die steuer­liche Begüns­tigung von Zuver­diensten im Pensi­ons­alter. Die steht im Regie­rungs­pro­gramm, und ich halte sie für einen sinnvollen Schritt. Was mir persönlich auch ein Anliegen ist: Die Teilpension darf nicht nur für Angestellte gelten. Selbst­ständige sind aktuell ausge­schlossen – das ist schlicht nicht gerecht. Wir brauchen mehr Flexi­bi­lität und Gleich­be­handlung, gerade beim Übergang vom Erwerbs­leben in die Pension.

Wird mit der Teilpension tatsächlich ein Anreiz geschaffen, länger im Erwerbs­leben zu bleiben? Oder könnte die Regelung nicht auch bewirken, dass Menschen früher aus dem Arbeits­markt ausscheiden?

Ich verstehe, dass manche die Sorge haben, die Teilpension könnte eine Art Frühpen­sio­nierung durch die Hintertür sein. Aber genau das ist nicht das Ziel. Es geht uns vielmehr darum, Menschen im Erwerbs­leben zu halten, die sonst komplett aussteigen würden. Die Kombi­nation aus reduzierter Arbeitszeit und antei­liger Pensi­ons­zahlung soll eben keinen harten Schnitt erzeugen, sondern einen sanften, gut abgesi­cherten Übergang. Das ist für die Betrof­fenen wichtig – und auch für die Betriebe. Klar ist aber auch: Ohne gezielte Unter­stützung für Unter­nehmen und ohne die Einbindung aller Erwerbs­formen. Insbe­sondere der Selbst­stän­digen – wird die Teilpension kaum die gewünschte Wirkung entfalten. Da braucht es noch Nachschärfung. Wir erwarten uns von der Teilpension einen realis­ti­schen und praxis­nahen Beitrag dazu, dass Menschen länger im Erwerbs­leben bleiben – freiwillig, flexibel und abgesi­chert. Sie soll vor allem jenen eine Perspektive geben, die nicht mehr Vollzeit arbeiten können oder wollen, aber noch bereit sind, sich mit ihrer Erfahrung und ihrem Können einzu­bringen.

Eine Forderung der IV lautet: bis 70 Jahren arbeiten. Wie sieht die WK das?

Wir dürfen uns der Realität nicht verschließen: Unsere Gesell­schaft wird älter, und die Frage, wie wir länger gesund arbeiten können, stellt sich zunehmend. Deshalb halte ich es für falsch, die Diskussion über ein späteres Pensi­ons­an­tritts­alter – etwa bis 70 – von vornherein zu tabui­sieren. Das heißt nicht, dass alle bis 70 arbeiten sollen oder müssen. Aber wir müssen offen darüber sprechen, welche Möglich­keiten es gibt, damit jene, die möchten und können, auch länger im Erwerbs­leben bleiben können. Wenn wir von längerem Arbeiten sprechen, dann muss das auch einen echten Mehrwert bringen – für die Menschen und die Betriebe. Ich setze mich daher für eine steuer­liche Begüns­tigung von Zuver­diensten im Pensi­ons­alter ein, zum Beispiel in Form einer Flattax mit nur 25 Prozent Abgaben. Das wäre ein starkes Signal. Arbeiten im Alter darf nicht als Belastung, sondern als Chance gesehen werden – für den Einzelnen, für die Wirtschaft und für unsere Gesell­schaft insgesamt.