Rehabilitationsgeld und Umschulungsgeld kurz erklärt.
Rehabilitationsgeld und Umschulungsgeld kurz erklärt. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Rehabi­li­ta­ti­onsgeld: Anspruch und Ende

Rehabilitationsgeld: Was ist das und wann erlischt der Anspruch?

11.08.2024 16:06 - Update am: 04.11.2024 16:07 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Das Rehabi­li­ta­ti­onsgeld ist eine finan­zielle Unter­stützung für Arbeit­nehmer, die aufgrund gesund­heit­licher Beein­träch­ti­gungen vorüber­gehend arbeits­un­fähig sind. Es dient dazu, während einer medizi­ni­schen Rehabi­li­tation, wie statio­nären oder ambulanten Behand­lungen in Reha-Einrich­tungen und Vorsor­ge­maß­nahmen, finan­ziell abgesi­chert zu sein. Ziel der Rehabi­li­tation ist es, die Arbeits­fä­higkeit der Betrof­fenen zu stärken und ihnen eine Rückkehr ins Erwerbs­leben zu ermög­lichen, sodass sie keine Pension wegen gemin­derter Arbeits­fä­higkeit beanspruchen müssen.

Beruf­liche Rehabi­li­tation und Umschu­lungsgeld

Neben den gesund­heit­lichen Maßnahmen zur Rehabi­li­tation gibt es auch die Möglichkeit der beruf­lichen Rehabi­li­tation. In solchen Fällen, bei denen eine Umschulung auf andere Berufe notwendig ist, wird das sogenannte Umschu­lungsgeld gezahlt.

Wann endet der Anspruch auf Rehabi­li­ta­ti­onsgeld?

Der Anspruch auf Rehabi­li­ta­ti­onsgeld aus der Kranken­ver­si­cherung nach § 143a ASVG endet in bestimmten Fällen. Er erlischt, wenn der Betroffene eine (vorzeitige) Alters­pension erhält oder die Voraus­set­zungen für den Bezug einer regulären Alters­pension erfüllt sind.

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Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 15/24  erschienen.
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