Eine Novelle erlaubt Meistertitel für 14 weitere Berufe.
Eine Novelle erlaubt Meistertitel für 14 weitere Berufe. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Meister­titel
für 14 neue Gewerbe

Novelle erlaubt Meistertitel für neue Gewerbe.

03.10.2024 08:25 - Update am: 05.11.2024 16:39 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Seit vier Jahren können Fachkräfte den Meister­titel in amtliche Dokumente wie Reisepass oder Führer­schein eintragen lassen und auch vor dem Namen führen. Bisher galt dies für 40 Handwerke, die eine Meister­prüfung erfordern. Doch eine Novelle der Gewer­be­ordnung erweitert dieses Recht auf 14 zusätz­liche Gewerbe, in denen eine Befähi­gungs­prüfung abgelegt wird, die in der Öffent­lichkeit oft als Handwerke wahrge­nommen werden.

Gewerbe, die künftig den Meister­titel führen dürfen

Zu den neu erfassten Gewerben zählen unter anderem Elektro­technik, Gas- und Sanitär­technik, Kontakt­lin­sen­optik, Kosmetik, Piercen und Tätowieren, Fußpflege, Massage, Bestattung, Vulka­niseur, Waffen­ge­werbe und Spren­gungs­un­ter­nehmen. Zusätzlich können vier Branchen, die bisher bereits das Wort „Meister“ im Namen trugen – Baumeister, Brunnen­meister, Stein­metz­meister und Holzbau­meister – den Titel offiziell eintragen lassen.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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