Neue Kilometergeld-Sätze in Österreich: Was sich ab 2025 ändert.
Neue Kilometergeld-Sätze in Österreich: Was sich ab 2025 ändert. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Kilo­me­ter­geld –
Was sich ab 2025 ändert

Ab 2025 ändern sich die Sätze für das amtliche Kilometergeld. Die Pauschale steigt auf 50 Cent pro Kilometer.

12.11.2024 08:50 - Update am: 13.11.2024 12:09 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Ab 2025 wird das Kilo­me­ter­geld in Öster­reich auf 50 Cent pro Kilo­me­ter fest­ge­legt. Die­ser ein­heit­li­che Satz gilt für Pkw, Motor­rä­der und Fahr­rä­der und stellt eine deut­li­che Erhö­hung im Ver­gleich zu den bis­he­ri­gen Sät­zen dar. Bis 2024 betrug das Kilo­me­ter­geld für Pkw 42 Cent, für Motor­rä­der 24 Cent und für Fahr­rä­der 38 Cent pro Kilo­me­ter.

Attrak­ti­ve­res Kilo­me­ter­geld für Fahr­rä­der und Fahr­ge­mein­schaf­ten

Das erhöh­te Kilo­me­ter­geld soll unter ande­rem den Umstieg auf Fahr­rä­der für betrieb­li­che Fahr­ten för­dern. Außer­dem wur­de das Kilo­me­ter­geld für Mit­fah­ren­de von fünf auf 15 Cent pro Kilo­me­ter ange­ho­ben, um die Bil­dung von Fahr­ge­mein­schaf­ten attrak­ti­ver zu machen.

Erhöh­te Kilo­me­ter­ober­gren­ze für Fahr­rä­der

Die maxi­ma­le Kilo­me­ter­zahl, die bei Fahr­rä­dern pro Jahr steu­er­lich abge­setzt wer­den kann, wird von 1500 auf 3000 Kilo­me­ter ver­dop­pelt. Dies bie­tet ins­be­son­de­re für Berufs­tä­ti­ge, die regel­mä­ßig mit dem Fahr­rad unter­wegs sind, eine ver­bes­ser­te Mög­lich­keit zur Kos­ten­er­stat­tung.

Kilo­me­ter­gren­ze für Kraft­fahr­zeu­ge bleibt unver­än­dert

Für Kraft­fahr­zeu­ge bleibt die steu­er­lich absetz­ba­re Kilo­me­ter­gren­ze bei 30.000 Kilo­me­tern pro Jahr unver­än­dert. Es spielt kei­ne Rol­le, ob ein oder meh­re­re Fahr­zeu­ge im Ver­an­la­gungs­jahr genutzt wur­den – die­se Gren­ze gilt für alle betrieb­lich genutz­ten Kraft­fahr­zeu­ge.

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