Kilometergeld –
Was sich ab 2025 ändert
Ab 2025 ändern sich die Sätze für das amtliche Kilometergeld. Die Pauschale steigt auf 50 Cent pro Kilometer.
Ab 2025 wird das Kilometergeld in Österreich auf 50 Cent pro Kilometer festgelegt. Dieser einheitliche Satz gilt für Pkw, Motorräder und Fahrräder und stellt eine deutliche Erhöhung im Vergleich zu den bisherigen Sätzen dar. Bis 2024 betrug das Kilometergeld für Pkw 42 Cent, für Motorräder 24 Cent und für Fahrräder 38 Cent pro Kilometer.
Attraktiveres Kilometergeld für Fahrräder und Fahrgemeinschaften
Das erhöhte Kilometergeld soll unter anderem den Umstieg auf Fahrräder für betriebliche Fahrten fördern. Außerdem wurde das Kilometergeld für Mitfahrende von fünf auf 15 Cent pro Kilometer angehoben, um die Bildung von Fahrgemeinschaften attraktiver zu machen.
Erhöhte Kilometerobergrenze für Fahrräder
Die maximale Kilometerzahl, die bei Fahrrädern pro Jahr steuerlich abgesetzt werden kann, wird von 1500 auf 3000 Kilometer verdoppelt. Dies bietet insbesondere für Berufstätige, die regelmäßig mit dem Fahrrad unterwegs sind, eine verbesserte Möglichkeit zur Kostenerstattung.
Kilometergrenze für Kraftfahrzeuge bleibt unverändert
Für Kraftfahrzeuge bleibt die steuerlich absetzbare Kilometergrenze bei 30.000 Kilometern pro Jahr unverändert. Es spielt keine Rolle, ob ein oder mehrere Fahrzeuge im Veranlagungsjahr genutzt wurden – diese Grenze gilt für alle betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at