Achtung beim Einwegpfand: Was Unternehmen und Konsumenten ab 2025 beachten müssen.
Achtung beim Einwegpfand: Was Unternehmen und Konsumenten ab 2025 beachten müssen. © KW/KI generiert
Pfandsystem 2025

Einweg­pfand ab 2025

Ab Jänner 2025 tritt in Österreich das Einwegpfandsystem für Kunststoffflaschen und Dosen in Kraft. Unternehmen und Konsumenten müssen sich auf wichtige Neuerungen einstellen.

02.12.2024 07:47 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Mit Jänner 2025 tritt in Öster­reich das neue Einweg­pfand­system in Kraft, das die Rückgabe und das Recycling von Kunst­stoff­fla­schen und Dosen verbessern soll. Hier sind die wichtigsten Infor­ma­tionen zum Einweg­pfand für Unter­nehmen und Konsu­menten.

Pflicht zur Pfand­ein­hebung: Was ändert sich für Unter­nehmen?

Ab 2025 müssen alle Betriebe, die Getränke in Einweg-Kunst­stoff­fla­schen oder Alumi­ni­um­dosen verkaufen, ein Pfand von 25 Cent pro Gebinde einheben. Gleich­zeitig sind sie verpflichtet, leere Flaschen und Dosen zurück­zu­nehmen.

Alle pfand­pflich­tigen Geträn­ke­ver­pa­ckungen sind mit einem spezi­ellen Recyclinglogo versehen. Verpa­ckungen ohne dieses Symbol werden weiterhin wie gewohnt über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgt.

Wichtig für Konsu­menten: Keine zerdrückten Gebinde

Eine große Umstellung für viele Haushalte wird die Handhabung der leeren Flaschen und Dosen sein. Um eine Rückgabe über die Pfand­au­to­maten zu gewähr­leisten, müssen die Gebinde in ihrer ursprüng­lichen Form bleiben – sie dürfen nicht zerdrückt werden.

Mehr Infos

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Sofort­service der Wirtschafts­kammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 22/24 erschienen.
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