Barrierefreiheit: Ausnahmen für Kleinstunternehmen erklärt.
Barrierefreiheit: Ausnahmen für Kleinstunternehmen erklärt. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Bar­rie­re­frei­heit: Gibt es Aus­nah­men?

Barrierefreiheitsgesetz: Welche Ausnahmen gelten für Unternehmen?

22.01.2025 09:10 - Update am: 22.01.2025 09:16 von Corina Thalhammer
Lesezeit 3 Minuten

Das Bar­rie­re­frei­heits-Gesetz ver­pflich­tet Unter­neh­men dazu, Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen bar­rie­re­frei zu gestal­ten. Aller­dings gibt es Aus­nah­men, die in bestimm­ten Fäl­len grei­fen:

  • Grund­le­gen­de Ver­än­de­rung des Pro­dukts oder der Dienst­leis­tung
    Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen müs­sen nicht ein­ge­hal­ten wer­den, wenn ihre Umset­zung das Pro­dukt oder die Dienst­leis­tung wesent­lich ver­än­dern wür­de.
  • Unver­hält­nis­mä­ßi­ge Belas­tung
    Wenn die Ein­hal­tung der Anfor­de­run­gen mit einem über­mä­ßig hohen Auf­wand ver­bun­den ist, sind Aus­nah­men mög­lich.

Bar­rie­re­frei­heit — Son­der­re­ge­lung

Kleinst­un­ter­neh­men sind unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen von den Anfor­de­run­gen des Bar­rie­re­frei­heits-Geset­zes aus­ge­nom­men.

Defi­ni­ti­on Kleinst­un­ter­neh­men:

  • Weni­ger als zehn Mit­ar­bei­ter.
  • Jah­res­um­satz von höchs­tens zwei Mil­lio­nen Euro oder eine Jah­res­bi­lanz­sum­me von maxi­mal zwei Mil­lio­nen Euro.

Pra­xis­bei­spiel: Bar­rie­re­frei­heit bei Web­sites

  • Kein Kleinst­un­ter­neh­men: Ein Unter­neh­men mit mehr als zehn Beschäf­tig­ten und einem Jah­res­um­satz über zwei Mil­lio­nen Euro muss die gesam­te Web­site bar­rie­re­frei gestal­ten, ins­be­son­de­re, wenn Kun­den dort Ter­mi­ne online buchen kön­nen.
  • Kleinst­un­ter­neh­men: Ein Unter­neh­men mit drei Beschäf­tig­ten und einem Jah­res­um­satz von 800.000 Euro fällt nicht unter das Bar­rie­re­frei­heits­ge­setz und ist somit von die­ser Pflicht befreit.
Auf einen Blick

Das Bar­rie­re­frei­heits­ge­setz schreibt bar­rie­re­freie Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen vor, sieht jedoch Aus­nah­men vor, wenn die Umset­zung unver­hält­nis­mä­ßig belas­tend ist oder das Pro­dukt grund­le­gend ver­än­dert. Kleinst­un­ter­neh­men pro­fi­tie­ren von einer Son­der­re­ge­lung und sind häu­fig von die­sen Vor­ga­ben befreit. Unter­neh­men soll­ten die Rege­lun­gen prü­fen und ihre Web­site sowie Dienst­leis­tun­gen ent­spre­chend anpas­sen, um gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen gerecht zu wer­den.

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