Wie lange darf ein Lehrling, der noch nicht volljährig ist, arbeiten? © KW/KI generiert
Die Arbeitszeiten für jugendliche Lehrlinge sind streng geregelt, um den Schutz junger Arbeitnehmer zu gewährleisten. Verlängerungen der Arbeitszeit und Ausnahmen sind nur unter klar definierten Voraussetzungen möglich.
Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit für jugendliche Lehrlinge
Die Arbeitszeit für jugendliche Lehrlinge (unter 18 Jahren) ist klar geregelt:
- Täglich: Maximal acht Stunden.
- Wöchentlich: Maximal 40 Stunden.
Ausnahmen:
- Verlängerung auf neun Stunden: Innerhalb einer Woche kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu neun Stunden ausgedehnt werden, wenn dadurch eine längere Wochenfreizeit erreicht wird – etwa ein verlängertes Wochenende.
- 45-Stunden-Woche: Eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 45 Stunden ist zulässig, sofern innerhalb eines mehrwöchigen Durchrechnungszeitraums die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden bleibt. Voraussetzung dafür ist:
- Die Durchrechnung muss im Kollektivvertrag festgelegt sein.
- Die Regelung muss auch für erwachsene Arbeitnehmer des Betriebs gelten.
Überstundenregelung für Lehrlinge
Lehrlinge, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen täglich maximal 30 Minuten für Vor- und Abschlussarbeiten Überstunden leisten.
Nachtruhe und Feiertagsarbeit
- Nachts: Lehrlinge dürfen in der Zeit von 20 bis 6 Uhr nicht arbeiten.
- Sonn- und Feiertage: Grundsätzlich besteht ein Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen.
Ausnahmen: Es gibt wenige Ausnahmen für bestimmte Branchen:
- Das Gastgewerbe
- Der Lehrberuf Bäcker
- Mehrschichtig arbeitende Unternehmen
Mehr Infos
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Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at
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