Aussonderungsanspruch und Absonderungsanspruch: Was ist der Unterschied?
Aussonderungsanspruch und Absonderungsanspruch: Was ist der Unterschied? © KW/KI generiert
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Aus- und
Abson­de­rungs­an­spruch erklärt

Aussonderungsanspruch und Absonderungsanspruch: Was ist der Unterschied?

24.01.2025 13:17 von Corina Thalhammer
Lesezeit 3 Minuten

Was ist ein Aus­son­de­rungs­an­spruch?

Ein Aus­son­de­rungs­an­spruch tritt ein, wenn ein rechts­wirk­sa­mer Eigen­tums­vor­be­halt besteht. Dies ist bei­spiels­wei­se der Fall, wenn:

  • Ein Ver­käu­fer eine Ware unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fert hat.
  • Der Kauf­preis vom Käu­fer nicht bezahlt wur­de.

Situa­ti­on bei einer Insol­venz

  • Der Ver­trag gilt als bei­der­seits noch nicht erfüllt, da der Ver­käu­fer das Eigen­tum noch nicht voll­stän­dig über­tra­gen hat.
  • Der Insol­venz­ver­wal­ter ent­schei­det, ob der Ver­trag erfüllt oder zurück­ge­tre­ten wird.
  • Im Fal­le des Rück­tritts:
    Der Ver­käu­fer kann die Her­aus­ga­be der Ware auf­grund sei­nes Aus­son­de­rungs­an­spruchs ver­lan­gen.

Was ist ein Abson­de­rungs­an­spruch?

Ein Abson­de­rungs­an­spruch ergibt sich aus Siche­rungs­rech­ten wie:

  • Pfand­recht
  • Zurück­be­hal­tungs­recht

Vor­teil des Abson­de­rungs­rechts:

  • Berech­tigt zur bevor­zug­ten Befrie­di­gung aus der Ver­wer­tung der Sache, an der das Abson­de­rungs­recht besteht.
  • Bei unzu­rei­chen­dem Erlös:
    Der nicht gedeck­te Rest­be­trag wird als Insol­venz­for­de­rung behan­delt und unter­liegt der all­ge­mei­nen Ver­tei­lungs­quo­te.

Auf einen Blick

Ein Aus­son­de­rungs­an­spruch ermög­licht die Her­aus­ga­be von Waren, wenn ein rechts­wirk­sa­mer Eigen­tums­vor­be­halt besteht und der Ver­trag im Fal­le einer Insol­venz nicht erfüllt wird.

Ein Abson­de­rungs­an­spruch berech­tigt zur bevor­zug­ten Befrie­di­gung aus der Ver­wer­tung einer Sache, die durch Pfand­rech­te oder Zurück­be­hal­tungs­rech­te gesi­chert ist.

Gläu­bi­ger soll­ten ihre Ansprü­che früh­zei­tig prü­fen, um ihre Rech­te im Insol­venz­ver­fah­ren opti­mal durch­zu­set­zen.

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Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
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