
Aus- und
Absonderungsanspruch erklärt
Aussonderungsanspruch und Absonderungsanspruch: Was ist der Unterschied?
Was ist ein Aussonderungsanspruch?
Ein Aussonderungsanspruch tritt ein, wenn ein rechtswirksamer Eigentumsvorbehalt besteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:
- Ein Verkäufer eine Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat.
- Der Kaufpreis vom Käufer nicht bezahlt wurde.
Situation bei einer Insolvenz
- Der Vertrag gilt als beiderseits noch nicht erfüllt, da der Verkäufer das Eigentum noch nicht vollständig übertragen hat.
- Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob der Vertrag erfüllt oder zurückgetreten wird.
- Im Falle des Rücktritts:
Der Verkäufer kann die Herausgabe der Ware aufgrund seines Aussonderungsanspruchs verlangen.
Was ist ein Absonderungsanspruch?
Ein Absonderungsanspruch ergibt sich aus Sicherungsrechten wie:
- Pfandrecht
- Zurückbehaltungsrecht
Vorteil des Absonderungsrechts:
- Berechtigt zur bevorzugten Befriedigung aus der Verwertung der Sache, an der das Absonderungsrecht besteht.
- Bei unzureichendem Erlös:
Der nicht gedeckte Restbetrag wird als Insolvenzforderung behandelt und unterliegt der allgemeinen Verteilungsquote.
Auf einen Blick
Ein Aussonderungsanspruch ermöglicht die Herausgabe von Waren, wenn ein rechtswirksamer Eigentumsvorbehalt besteht und der Vertrag im Falle einer Insolvenz nicht erfüllt wird.
Ein Absonderungsanspruch berechtigt zur bevorzugten Befriedigung aus der Verwertung einer Sache, die durch Pfandrechte oder Zurückbehaltungsrechte gesichert ist.
Gläubiger sollten ihre Ansprüche frühzeitig prüfen, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren optimal durchzusetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
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