Matthias Lukan, Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht, hielt einen Vortrag bei den Demokratiegesprächen.
Matthias Lukan, Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht, hielt einen Vortrag bei den Demokratiegesprächen. © WKK/Peter Just
Matthias Lukan

Verfassung
braucht Akzeptanz

Über die Auswirkungen von Inflation und Klimawandel auf die Demokratie, sprach Matthias Lukan.

02.07.2024 14:48 - Update am: 03.07.2024 13:18 von Birgit Sacherer
Lesezeit 3 Minuten

Matthias Lukan, Professor für Öffent­liches Recht mit Schwer­punkt Verwal­tungs­recht, beleuchtete bei den Demokra­tie­ge­sprächen der Volks­wirt­schaft­lichen Gesell­schaft Kärnten, die politi­schen Auswir­kungen des Klima­wandels. Lukan betonte, dass in einer Demokratie das Volk die Macht hat und durch Wahlen Entschei­dungen trifft.

„Eine starke Demokratie und eine klare Verfassung bieten den Rahmen, um wirksame Maßnahmen gegen den Klima­wandel zu ergreifen. Die Verfassung braucht Akzeptanz in der Bevöl­kerung, da sie die Grundlage der Willens­bildung ist. Umso wichtiger ist die Mitbe­stimmung der Bürger, die durch demokra­tische Prozesse ihre Anliegen einbringen können.“

Wie kann diese Verdros­senheit überwunden werden?

Matthias Lukan: Die Bundes­ver­fassung kennt unter­schied­liche „Ventile“, über die die Bevöl­kerung ihrer Verdros­senheit über staat­liches Tun oder Unter­lassen Ausdruck verleihen kann. Dabei stehen aktuell zwei Instru­mente besonders im Vorder­grund – die Versamm­lungs­freiheit bezie­hungs­weise das Demons­tra­ti­ons­recht und die Verfas­sungs­ge­richts­barkeit. Die „Letzte Generation“ übt im Rahmen ihrer „Klebe­ak­tionen“ ihr demokra­ti­sches Grund­recht der Versamm­lungs­freiheit aus. Den VfGH erreichen derzeit – ebenso wie Verfas­sungs­ge­richte anderer Staaten und den EGMR – vermehrt Klima­klagen. Aufgabe des VfGH ist es aber eigentlich nicht, die – offenbar in der Gesell­schaft so empfundene – Untätigkeit des Gesetz­gebers in diesem Bereich auszu­gleichen. Es ist vor allem am Gesetz­geber, ausrei­chende Maßnahmen gegen den Klima­wandel zu treffen. Es ist schade, dass in Europa vielfach die Verfas­sungs­ge­richte bzw. EGMR diese Untätigkeit „rügen“ müssen.

Was ist die zentrale Botschaft ihres Impuls­vor­trags?

Wir kennen aus unserer eigenen Geschichte, dass es für den Fortbe­stand unserer reprä­sen­tativ-demokra­ti­schen Verfassung gefährlich ist, wenn Demokra­tie­ver­dros­senheit oder mangelndes Vertrauen in die Leistungs- und Problem­lö­sungs­fä­higkeit einer Verfassung und ihres Systems Überhand nehmen. Um das Vertrauen in und die Akzeptanz des B‑VG 1920 war es in der ersten Republik zwischen den beiden großen politi­schen Lagern nicht gut bestellt. Die demokra­tische Verfassung ging in den 1930er-Jahren unter. Sie wurde durch die ständisch-autoritäre Verfassung ersetzt. Nach dem zweiten Weltkrieg bestand hingegen zwischen diesen Lagern der Wille zur Zusam­men­arbeit. Die Bundes­ver­fassung hatte ab diesem Zeitpunkt hohe Akzeptanz sowohl bei den Politikern als auch in der Bevöl­kerung. Eine Verfassung und ihre demokra­tische Ordnung sind auf diese Akzeptanz angewiesen.

Demokratie vs. Inflation und Klima­wandel?

Diese Begriffe stehen in keinem Wider­spruch oder Wider­streit zuein­ander. Die Heraus­for­de­rungen unserer Zeit, insbe­sondere der Inflation und des Klima­wandels können und müssen im Rahmen „unseres“ demokra­ti­schen System überwunden werden.

Zur Person

Matthias Lukan ist Univer­si­täts­pro­fessor für Öffent­liches Recht mit Schwer­punkt Verwal­tungs­recht. Seine Forschungs­tä­tigkeit überspannt das Verwal­tungs­recht, das Verfas­sungs­recht und das Europa­recht. Lukan wurde im September 2022 an der WU Wien die Lehrbe­fugnis (venia docendi) für die Fächer „Öffent­liches Recht“ und „Europa­recht“ verliehen. Von Oktober 2022 bis September 2023 war er am Verfas­sungs­ge­richtshof als Verfas­sungs­recht­licher Mitar­beiter tätig. Seit Oktober 2023 ist er Professor an der Univer­sität Graz.

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